Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 289

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deskanzler auf Vorschlag des Aufsichtsrates für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren“.

5. In Z 27 wird in § 6 Abs. 1 die Formulierung „Für eine angemessene Vertretung der Frauen ist Sorge zu tragen“ ersetzt durch: „Bei der Bestellung der Projektkommission ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder (inklusive Ersatzmitglie­der) Frauen sind“.

Begründung:

Zu Punkt 1 und 2: Da der Österreichische Filmrat als Expertengremium konzipiert ist, soll auch ein Vertreter der beteiligten Interessensorganisationen des österreichischen Filmwesens den Vorsitz führen. Darüber hinaus sollen die im Filmrat vertretenen Inter­essensorganisationen die Möglichkeit erhalten, eine Sitzung des Filmrates einberufen zu können.

Zu Punkt 3: Die Möglichkeit, Entscheidungen des Aufsichtsrates künftig auch in Form von Rundlaufbeschlüssen zu treffen, soll entfallen.

Zu Punkt 4: Die Novelle sieht in mehreren Punkten eine Aufwertung der Rolle des Di­rektors des Filminstituts und eine Ausweitung seiner Kompetenzen vor. Durch die Än­derungen soll eine ausgewogenere Balancierung der Kompetenzen des Aufsichtsrates und des Direktors des Filminstituts hergestellt werden. Da vorgesehen ist, dass der Direktor künftig über ein Stimmrecht in der Projektkommission verfügt, soll das Vor­schlagsrecht für die Mitglieder der Projektkommission beim Aufsichtsrat liegen.

Zu Punkt 5: Das Ziel, in der Projektkommission eine angemessene Vertretung von Frauen zu haben, soll mit dieser Bestimmung präzisiert werden.

*****

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Sie sind herzlich eingeladen, diesen Abänderungsantrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

0.15

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Christine Muttonen, Wolfgang Zinggl und KollegInnen ist ausrei­chend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.15

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Zum Filmförderungsgesetz: gut Ding braucht Weile, und wir begrüßen es sehr, dass das nun auf dem Tisch liegt. Es war lange ein Wunsch der Filmschaffenden, und wir freuen uns, dass in diesem Filmförderungsgesetz auf die Filmschaffenden wirklich viel Rücksicht genommen wird und von ihnen viel eingeflossen ist, zum Beispiel, dass zum ersten Mal wieder die Förderung von Kinder- und Jugendfilmen möglich ist.

Herr Staatssekretär! Es ist für uns auch besonders wichtig, dass das Konzept für Drehbucherstellungen nun in diesem Gesetz enthalten ist, ebenso ein entsprechendes Marketinggesetz.

 


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