In diesem Sinne
freuen wir uns, dass wir dieses Gesetz beschließen können. Wir hoffen, dass es
der Filmindustrie in Österreich wirklich einen neuen Aufschwung bringen wird. (Beifall
bei den Freiheitlichen.)
0.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Fleckl
zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. –
Bitte.
0.16
Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte
Damen und Herren! Das Filmförderungsgesetz, das heute hier behandelt wird, enthält,
wie bereits zitiert, durchaus Bestimmungen, die sehr positiv und natürlich auch
notwendig sind. Aber ich denke, all diese positiven Teile hätte man auch in der
Rundfunk- und Telekommunikations-Regulierungsbehörde bundesweit regeln können.
Dazu hätten wir keine Novelle gebraucht. Daher fragt man sich schon: Warum eine
Novelle? – Die Antwort ist schnell gefunden: Schwarz-blaue Einflusspolitik
fällt mir spontan dazu ein. (Abg. Dr. Brinek: Mein Gott!)
Ein Beispiel dafür
ist der heute schon viel zitierte Filmrat. Der Filmrat, der eigentlich als
Beratungsgremium eingesetzt werden soll, hat jetzt einen neuen Vorsitzenden,
und das ist der Bundeskanzler. Absurd ist, dass jetzt der Herr Bundeskanzler
sich selbst berät; anscheinend vertraut er niemandem mehr in Österreich.
Dass sich dann
auch noch der Herr Verkehrsminister, sprich der Herr Vizekanzler, in den
nächsten Entwurf hineinreklamiert, ist ebenfalls sehr bemerkenswert. Das schaut
so aus: der österreichische Film aus Sicht der Verkehrspolitik. Ich sage nur:
Schuster, bleib bei deinen Leisten! Das sollte der Herr Verkehrsminister
beherzigen.
Abschließend. Es
wäre für die Filmschaffenden schön gewesen, wenn bei diesem Gesetz diesmal die
Vernunft Regie geführt hätte. Aber bei einem Gesetz, bei dem das Drehbuch blau
auf schwarz gedruckt wurde, ist nicht mehr zu erwarten als ein Abspann. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
0.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann.
Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.18
Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollegin Kuntzl hat
gemeint, es wurden im Filmförderungsgesetz keine Strukturen definiert. Ich möchte
es nur kurz noch einmal zusammenfassen.
Faktum ist, auf
der einen Seite geht es um die internationale Anpassung der Filmförderung. Es
werden die organisatorischen Aufgaben des Instituts erweitert. Es wird im Zuge
der Aufgaben ganz speziell ein Augenmerk auf die Nachwuchsförderung gelegt. Die
Referenzfilmförderung wird hier ermöglicht oder der erleichterte Zugang geschaffen.
Die Fernsehnutzungsrechte werden mit den besprochenen Sieben-Jahre-Rückfallfristen
neu geregelt, und wir werden hier auch im Ausland eine verstärkte Präsenz
erfahren. Das sind schon ganz starke Strukturveränderungen, die in weiterer Folge
selbstverständlich auch durch einen starken Direktor gelebt werden müssen.
Faktum ist auch,
dass der Begleitprozess zu diesem Gesetz sehr intensiv geführt worden ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie jetzt meinen, wir
hätten hier Ihre Anliegen nicht berücksichtigt, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn
Sie mit neuen Ideen direkt in den Ausschuss hineinkommen, ist es selbstverständlich
für uns relativ schwierig, diese dann zu diskutieren und zu berücksichtigen. Da
möchte ich doch, dass Sie das hier bedenken.