Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 23

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Schwer­arbeiter- und Nachtschwerarbeitsgesetz fallen, durch laufende Überprüfungen über die Gebietskrankenkassen diesbezüglich auch vor Ort tätig zu werden, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieben zeitgerecht so umzusetzen, dass sie unter die heute gültigen Regelungen des Nachtschwer­arbeitsgesetzes fallen und in Zukunft auch weniger Probleme haben, unter die Schwer­arbeiterregelung zu fallen.

Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen ausführlich genug beantwortet.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Scheuch, ich erinnere Sie an das Telefonverbot im Plenum – das nächste Mal gibt es einen Ordnungsruf.

Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet: Wird auch das Krankenpflegepersonal unter die Schwerarbeiter­regelung fallen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Da unter den Eckpunkten, die für die Schwerarbeiterregelung ins Auge gefasst wurden, auch Punkte enthalten sind, die auf das Kranken- und Pflegepersonal zutreffen – wie beispielsweise Nachtarbeit, besondere psychische Belastung, etwa in Intensivstationen, oder die Konfrontation mit Personen, die nicht selbstbestimmt sind, selbst- oder fremdaggressiv sind, was für psychiatrische Abteilungen oder Abteilungen mit Drogenkranken durchaus zutreffend ist –, werden auch Teile des Krankenpflegepersonals, der in diesen Bereichen tätigen Ärzte und des Hilfspersonals durchaus in die neuen Schwerarbeitsregelungen hinein­fallen.

Ich darf aber gleichzeitig davor warnen, zu behaupten, dass das gesamte Kranken­pflegepersonal nunmehr zu den Schwerarbeitern zählen wird. Aber es werden Teile des Krankenpersonals, die die von mir skizzierten Arbeitsbelastungen nachweisen können, darunter fallen, so wie es auch andere Berufsgruppen gibt, etwa in der Gastronomie oder auch in anderen Bereichen, von denen nur ein bestimmter Teil der Beschäftigten unter diese Regelungen fallen wird.

Es ist nicht daran gedacht, ganze Berufsgruppen zu Schwerarbeitern zu erklären. Wir wollen nicht den gleichen Fehler wieder machen, den man seinerzeit etwa im Bergbau oder auch bei den Österreichischen Bundesbahnen gemacht hat: dass nämlich bei tatsächlicher Schwerarbeit und erheblichen Belastungen auch alle anderen Berufs­gruppen, die im gleichen Unternehmen tätig sind, in den Genuss der Vorteile der Schwer­arbeitsregelungen und des vorzeitigen Pensionsantritts gekommen sind. So sind etwa Sekretärinnen in Bergbaubetrieben unter die gleiche Sonderunterstützung gefallen wie die Hauer, das Personal an den Hochöfen oder die unter Tage arbeiten­den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das ist und war ungerecht!

Diese Ungerechtigkeiten wollen wir mit dem neuen Schwerarbeitergesetz nicht fest­schreiben. Jene aber, die wie in Ihrem Fall das Krankenpflegepersonal in ihrem Beruf die wichtigsten Kriterien des Schwerarbeitergesetzes tatsächlich nachweisen können, werden darunter fallen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit haben wir den zweiten Fragenkomplex ausführ­lich dargestellt.

Wir kommen jetzt zur 3. Anfrage, die Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier formu­lieren wird. – Bitte.

 


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