Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 24

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Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Konsumenten stehen oft vor ähnlich gelagerten Problemen (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen): Es geht um strittige Rechtsfragen und um Muster­prozesse.

Herr Bundesminister, ich frage Sie daher:

99/M

„Welche Änderungen der Zivilprozessordnung haben Sie als Konsumenten­schutz­minister vorgeschlagen, damit in Zukunft Musterprozesse ohne höchstes Kostenrisiko durchgeführt werden können?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Seitens meines Ressorts wurde ein Textvorschlag erarbeitet, der mit dem Bundesministerium für Justiz, dem VKI und Vertretern der Wissenschaft erörtert und koordiniert wurde.

Der Justizausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2004 eine Entschließung gefasst, der zufolge die Bundesministerin für Justiz ersucht wird, gesetzliche Möglich­keiten zur ökonomischen und sachgerechten Bewältigung von Massenklagen zu prüfen. In dieser Sitzung des Justizausschusses wurde zudem vereinbart, dass der akkor­dierte Gesetzesvorschlag seitens des Bundesministeriums für Justiz in Begut­achtung geschickt wird. Nach Durchführung des Begutachtungsverfahrens wurde die Stellungnahme seitens des Bundesministeriums für Justiz, meines Ministeriums und des VKI Vertretern der Anwaltschaft erörtert. Dabei konnte ein gemeinsamer Kom­promisstext erarbeitet werden; dieser wurde den Parlamentsklubs übermittelt.

Dieser Gesetzesvorschlag sieht vor, dass auf Antrag eines klagebefugten Verbandes dessen Verfahren seitens des Gerichtes unterbrochen werden kann, wenn bei dem­selben Gericht gegen dieselben Beklagten ein Rechtsstreit anhängig ist, bei dem im Wesentlichen gleiche Tat- oder Rechtsfragen zu klären sind. Im Falle einer Unter­brechung ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt.

Die Beratungen in den Klubs ergaben, dass kein Initiativantrag eingebracht werden sollte. – Dieses Ergebnis wird von meiner Seite entschieden bedauert, die parlamen­tarischen Beratungen können aber von mir leider nicht beeinflusst werden.

Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass der zwischen VKI, meinem Ministerium, dem Justizministerium und der Anwaltschaft akkordierte Vorschlag das Licht der Welt des Justizausschusses erblicken sollte, denn ich erlebe gerade bei Musterprozessen, die über dreistellige Millionen-Beträge gehen, dass ein einfacher Schriftverkehr für jedes der parallel laufenden Verfahren eine riesige Summe Geldes verschlingt.

Es war daher, um solche Verfahren als zuständiger Konsumentenschutzminister in erster und, wenn es notwendig ist, auch in zweiter Instanz finanzieren zu können, meiner Meinung nach notwendig, eine Risikohaftung durch eine deutsche Firma abzu­schließen, die die Prozessrisikohaftung übernommen hat, die aber den Nachteil hat, dass die Konsumenten – wenn das Verfahren gewonnen wird – einen um 30 Prozent geschmälerten Anteil ihrer tatsächlichen Zahlungen erhalten werden, weil diese 30-prozentige Prozessrisikohaftung selbstverständlich überwälzt werden muss.

Es wäre daher leichter, wenn wir in diesem Bereich zu einem vernünftigen und ökonomischen Verfahren kämen. Ich betrachte dieses Verfahren auch im Lichte sehr vieler Verfahren kleiner Pächter gegen Ölmultis als dringend notwendig, weil es in


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