Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 25

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diesem Bereich große Missstände gibt. Mein gegenständliches Verfahren wurde vor 14 Tagen auf Ebene der Europäischen Union von der Europäischen Kommission übernommen, ich warte daher gespannt darauf, was neben der österreichischen Kartellbehörde nunmehr auch die Europäische Kommission in diesem Verfahren gegen die österreichischen Ölmultis unternehmen wird.

Ich glaube, es gibt eine Fülle von Bereichen, in denen Finanzschwache von Finanz­starken durch die Parallelführung mehrerer kostspieliger Musterprozesse einfach in die Knie gezwungen werden sollen und jene, die sich das leisten können, die anderen einfach „auskaufen“, um keine endgültige Judikatur zu bekommen. Ich glaube daher, dass es im Sinne des Konsumentenschutzes höchst an der Zeit wäre, dass der Justizausschuss die vorliegende Materie einer positiven Lösung zuführt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich bedauere es ebenfalls, dass es zu keinem Initiativantrag kommt.

Meine Frage lautet: In wie vielen Verfahren hat Ihr Bundesministerium derzeit das Pro­zesskostenrisiko für Musterverfahren übernommen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Ich habe in der Zeit, seit ich Bundesminister für Konsumen­tenschutz bin – das sind jetzt knapp zwei Jahre –, insgesamt 231 Verfahren geführt. Von diesen 231 Verfahren wurden 8 Verfahren verglichen, 6 Verfahren habe ich verloren und die restlichen Verfahren gewonnen. Wir haben gerade diese Woche wieder Musterprozesse gegen Banken im Interesse von Zinsen beziehenden Konsu­mentinnen und Konsumenten gewonnen. All diese Verfahren wären bei Vorliegen des entsprechenden Initiativantrages, wie er vom Justizministerium ausgearbeitet ist, deut­lich kostengünstiger für den Steuerzahler, für die öffentliche Hand, aber auch deutlich kostengünstiger für die betroffenen Klägerinnen und Kläger zu führen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon hat sich zu einer Zusatzfrage gemeldet, ist aber derzeit nicht im Saal.

Die nächste Zusatzfrage stellt daher Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben soeben dargestellt, wie sehr Sie die Konsumenten unterstützen, vor allem auch den VKI als Träger der Konsumentenschutzklagen, und zusätzlich in mehreren Hundert Verfahren eben die Konsumenten.

Die Senioren haben auch ein Verbandsklagerecht. Sie werden derzeit noch nicht segmentartig unterstützt. Ich frage Sie daher: Sind Sie bereit, auch das Verbands­klagerecht der Senioren zu unterstützen, und zwar mit ähnlichen Beträgen wie den VKI, in dem ja auch die Sozialpartner, vor allem Wirtschaftskammer und Arbeiter­kammer, tätig sind, die nicht immer im Gleichklang vorgehen? Bei den Senioren wäre das anders, diese wollen, so glaube ich, immer im Gleichklang vorgehen. Können Sie ähnliche Mittel für die Senioren aufwenden?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Seniorenkurie hätte die Klagslegitimation, hat aber von dieser Klagslegitimation bis heute nicht Gebrauch gemacht. Ich bin daher der Meinung, dass es durchaus überlegenswert ist, auch


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