Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 26

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einzelnen Teilorganisationen, die in der Pensionistenkurie vertreten sind, eine Klags­legitimation einzuräumen, diese Überlegungen also anzustrengen.

Ich bin gerade in diesem Bereich daran interessiert, eine entsprechende Senioren­versicherung abzuschließen und einzuführen, um vielleicht auch bei einem hohen Risiko für die Seniorenverbände diese Verbandsklage im Interesse aller Senioren tatsächlich zu ermöglichen.

Im Übrigen, Herr Abgeordneter, teile ich Ihre Meinung, die Sie immer öffentlich ver­treten haben, dass eine Klage nur dann die volle Sinnhaftigkeit für den Konsumenten hat, wenn er sein Klagsziel vor Gericht auch zu 100 Prozent erstreiten kann und nicht 20 oder 30 Prozent infolge Rückhaltungen und entsprechender Klagsversicherungen von Seiten Dritter vorenthalten bekommt.

Ich darf in diesem Zusammenhang aber auch darauf aufmerksam machen, dass es bei strittigen Rechtslagen, wo der Ausgang des Verfahrens nicht eindeutig positiv zu bewerten ist, Rückversicherungen für mich als Konsumentenschutzminister der einzige Weg sind, um den österreichischen Steuerzahlern nicht mehrere aushaftende Klagen in Millionenhöhe gleichzeitig zuzumuten.

Betreffend die Senioren sollte man, glaube ich, einmal die Seniorenverbände selbst fragen, warum sie von ihrer derzeit existierenden Klagslegitimation noch nicht Ge­brauch gemacht haben, und zum Zweiten sollte man sich überlegen, dass man, wenn tatsächlich, so wie Sie es jetzt verbal und visuell richtig gezeigt haben, die finanzielle Situation ausschlaggebend ist, durch die Einführung einer kostengünstigen Senioren­versicherung das nötige Kleingeld herbeischafft, damit diese Klagslegitimation nicht totes Recht bleibt, sondern im Interesse der Seniorinnen und Senioren von Seiten ihrer legitimen Vertreter auch wahrgenommen werden kann.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abge­ordnete Dr. Moser gemeldet. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Minister! Sie haben es bedauert, dass es keine Regierungsvorlage, keinen Initiativantrag zur Verbesserung der Situation der KonsumentInnen bei Musterprozessen gibt. Warum?, ist meine Frage.

Und da ich diesen Initiativantrag, den die Regierung vorbereitet hat, bereits einge­bracht habe: Wird darüber verhandelt werden? Und wann?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie können mich nur fragen, was ich als zuständiger Minister dazu sage. Ich wäre sehr daran interessiert, dass zügig und schnell verhandelt wird. Aber da ich auch lange Jahre Abgeordneter war, weiß ich, dass über das Tempo, über die Verhandlungsführung und welche Tage­sordnungspunkte im Justizausschuss verhandelt werden, ausschließlich der Justiz­ausschuss, die Mitglieder des Justizausschusses und das Präsidium des Justizaus­schusses entscheiden werden.

Ich als Konsumentenschutzminister wäre auf jeden Fall daran interessiert, dass zügige und schnelle Verhandlungen im Justizausschuss zu diesem Thema zu einem positiven Ende gebracht werden.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der dritte Fragenkomplex beantwortet.

Den vierten Fragenkomplex leitet Herr Abgeordneter Wöginger mit seiner Frage ein. – Bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

 


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