Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 30

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All diese Zahlen sind aber auch davon abhängig, wie die Geburtenrate in den nächsten Jahren ausfallen wird. Wenn die Geburtenrate weiterhin so niedrig bleibt, wie sie heute ist – 78 000 bis 79 000 –, werden diese Zahlen zutreffend sein, wenn die Geburtenrate wieder ansteigt, werden sich diese Zahlen ändern.

Daher: Das sind keine endgültigen Befunde, sondern nur gesellschaftliche Schätzun­gen, die man ernst zu nehmen hat, die aber nicht punktgenau so eintreffen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister! Wir haben jetzt noch drei Zusatz­fragen. Ich hoffe, wir werden bis zum Ende der Fragestunde mit der Beantwortung fertig. In der Geschäftsordnung, darf ich nur sagen, heißt es: „Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zulässt.“ Jetzt sind das natürlich sehr wichtige Fragen, ich weiß das, und es steht Ihnen frei, so lange zu antworten, wie Sie wollen.

Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lichtenegger, bitte.

 


Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Diese ge­rechte und faire Pensionsreform, mit der wir Jungen sehr zufrieden sind, ist eigentlich, kann man sagen, eine Pensionssicherungsreform. Warum ist das so, Herr Minister?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es wurde schon in der Vergangenheit mehrfach der Versuch unternommen, durch eine grundsätzliche Ände­rung des Pensionssystems auch eine Pensionssicherungsreform über Jahre vorzu­nehmen. Der deutlichste Anlauf dazu erfolgte im Jahr 1995 unter dem deutschen Experten Rürup, der aber dann in der Umsetzung an wichtigen Punkten, die Rürup richtigerweise für die Zukunft und für die Sicherung der Pensionen vorgeschlagen hat, in der parlamentarischen Debatte, aber auch in der Debatte innerhalb der Bundes­regierung abgeschwächt und verwässert worden ist, sodass von einer langfristigen Sicherung über das Jahr 2030 hinaus keine Rede mehr sein konnte.

Ich denke, dass es richtig, notwendig und wichtig war, diese Pensionsharmonisierung und Pensionssicherungsreform jetzt anzugehen und mit langen Übergangsfristen eine möglichst harmonische Zusammenführung der unterschiedlichen Pensionssysteme zu einem einheitlichen neuen Pensionssystem zu garantieren, es gleichzeitig durch die langen Übergangsfristen den betroffenen Jahrgängen zu ermöglichen, entsprechend zu reagieren, um ihre Vorstellungen die Pension betreffend auch tatsächlich ver­wirklichen zu können, und jenen, die über 50 sind, mit der Abmilderung durch die Deckelungen aus der Pensionsreform 2003 einen Teil ihres Geldes rückzuerstatten und zukünftig auch höhere Pensionen ausbezahlen zu können. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erlauben nunmehr mehr Großzügigkeit als die ursprünglichen Prognosen und Annahmen.

Ich halte es für wichtig, um die Pensionssicherung für die Zukunft tatsächlich zu gewährleisten, dass das von der Bundesregierung vorgesehene Ziel der dreijährigen Überprüfung der Pensionsreform nach den wirtschaftlichen Kriterien, nach den demoskopischen Kriterien, nach den Einkommenskriterien und nach den sonstigen im Gesetz festgehaltenen Kriterien auch tatsächlich verfolgt wird, um der jungen Gene­ration die Sicherheit zu geben, eine ausreichende, für sie tragfähige Pension zu erhalten, und den in Pension Befindlichen die Angst zu nehmen, in der Pension zu verarmen, was heute ja tatsächlich viele in der österreichischen Gesellschaft be­fürchten, wie man am Ausmaß des Angstsparens in den jüngsten Berichten der österreichischen Banken durchaus erkennen kann.

 


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