Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 74

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Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (fortsetzend): Ich setze auf diese Kooperation, und ich will eigentlich Sie noch davon überzeugen, dass es sich lohnt, auf diese Art von Kooperation weiter zu setzen – mit dem neuen HSG, mit den neuen Universitäts­gesetzen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschüler­schaftsgesetz 1998 (764 d.B.)

*****

Ich ersuche die Präsidentin wegen des Umfanges dieses Antrags um dessen Ver­teilung.

Ich erläutere die Kernpunkte: Wir haben auch hier im Titel gegendert. (Abg. Mandak: „Wow!“ – Abg. Öllinger: Na „super“!) Es soll „Hochschülerinnen- und Hochschüler­schaftsgesetz 1998“ heißen. Ihnen ist das jetzt auf einmal nicht wichtig – uns ist das schon wichtig. Und es soll weiters keine Verpflichtung bestehen, dass wahlwerbende Gruppen, welche das Recht haben, Studierendenvertreterinnen und Studierenden­vertreter in die Bundesvertretung zu wählen, und die Vorsitzende oder den Vorsitzen­den der jeweiligen Universitätsvertretung stellen, diese Vorsitzende oder diesen Vor­sitzenden jedenfalls in die Bundesvertretung zu wählen haben.

Der Listenverband, den Sie angesprochen haben, soll mindestens an sechs Univer­sitäten bestehen. Und redaktionelle Fehler sollen auch ausgeglichen werden.

Ein abschließendes Rechenbeispiel, auch zum Minderheitenschutz: Gestern hatten die Grünen bei 17 Mandaten 130 Minuten Redezeit und die ÖVP bei 79 Mandaten 175 Minuten. (Abg. Öllinger: Möchten Sie das auch noch ändern?) Auch eine Form der Berücksichtigung von kleinen Gruppen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Möchten Sie das auch noch ändern?)

11.52

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, ausreichend unterstützt ist und auch gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschüler­schaftsgesetz 1998 (764 d.B.)

 


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