Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (fortsetzend): Ich setze auf diese Kooperation, und ich will eigentlich Sie noch davon überzeugen, dass es sich lohnt, auf diese Art von Kooperation weiter zu setzen – mit dem neuen HSG, mit den neuen Universitätsgesetzen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 (764 d.B.)
*****
Ich ersuche die Präsidentin wegen des Umfanges dieses Antrags um dessen Verteilung.
Ich erläutere die Kernpunkte: Wir haben auch hier im Titel gegendert. (Abg. Mandak: „Wow!“ – Abg. Öllinger: Na „super“!) Es soll „Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998“ heißen. Ihnen ist das jetzt auf einmal nicht wichtig – uns ist das schon wichtig. Und es soll weiters keine Verpflichtung bestehen, dass wahlwerbende Gruppen, welche das Recht haben, Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in die Bundesvertretung zu wählen, und die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der jeweiligen Universitätsvertretung stellen, diese Vorsitzende oder diesen Vorsitzenden jedenfalls in die Bundesvertretung zu wählen haben.
Der Listenverband, den Sie angesprochen haben, soll mindestens an sechs Universitäten bestehen. Und redaktionelle Fehler sollen auch ausgeglichen werden.
Ein abschließendes Rechenbeispiel, auch
zum Minderheitenschutz: Gestern hatten die Grünen bei 17 Mandaten
130 Minuten Redezeit und die ÖVP bei 79 Mandaten 175 Minuten. (Abg. Öllinger:
Möchten Sie das auch noch ändern?) Auch eine Form der Berücksichtigung
von kleinen Gruppen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Möchten Sie das auch noch ändern?)
11.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, ausreichend unterstützt ist und auch gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gelangt. Er steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag
hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude
Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz
1998 (764 d.B.)