Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 83

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mit der Debatte ganz einfach fortfahren. (Ruf bei der ÖVP: Das denken Sie!) Ich beantrage das auch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.15

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Da ohnedies bereits für 13 Uhr eine Sonderpräsidiale anberaumt ist, wird auch dieser Vorfall dort zur Dis­kussion stehen.

*****

Wir setzen nun die Debatte fort.

Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gehrer. Ihre Redezeit beträgt, wie gesagt, 10 Minuten. – Bitte.

 


12.15

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mit meinem Redebeitrag etwas zur allgemeinen Beruhigung beitragen. (Abg. Dr. Kräuter: Treten Sie zurück?) Ich glaube, es ist nicht gut, wenn wir auf diese Art und Weise eine Auseinandersetzung führen – eine Aus­einandersetzung um junge Leute, um die Jugend, um die Zukunft, um die Univer­sitäten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes ist notwendig geworden, weil das Universitätsgesetz 2002 mit mehr Autonomie eingeführt wurde. Jeder, der mit offenen Augen durch unsere Universitäten geht, sieht, dass sich etwas weiterentwickelt hat. Vielleicht gibt es noch manches zu verbessern, manches zu verändern, aber es wur­den positive Akzente gesetzt. (Abg. Mag. Johann Moser: Sie verunsichern die Österreicher!)

Die Universitäten haben mit neuem Schwung und neuem Elan viele Entwicklungen vorangetrieben. Dafür möchte ich auch im zu Ende gehenden Jahr 2004 sehr herzlich danken. Es wurde der neue Organisationsplan mit großem Engagement eingeführt. Es wird an den Leistungsvereinbarungen gearbeitet, es wird an den Schwer­punktset­zun­gen gearbeitet, es wird an einem Schwerpunktprofil gearbeitet. Es wird weiters an einer Wissensbilanz gearbeitet. Ich sehe, dass hier sehr viele positive Kräfte am Wirken sind. Ich glaube, dafür gebührt den Rektoren, dem Senat, den Kuratorien und dem Aufsichtsrat ein herzliches Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wissen Sie, was interessant ist, was man vielleicht vom Blickwinkel aus Österreich manchmal nicht direkt sieht? – International hat das Universitätsgesetz 2002 sehr große Beachtung gefunden. Es sind viele Delegationen zu uns gekommen, die sich das Universitätsgesetz und dessen Entwicklung haben vorstellen lassen. Unsere Experten und Expertinnen sind in das Ausland eingeladen worden. Interessanterweise hat Baden-Württemberg ein umfangreiches Uni-Gesetz beschlossen, das dem Uni­versitätsgesetz 2002 nachgebildet ist. Die sozialdemokratische Regierung in Ungarn plant ein Universitätsgesetz, das ebenfalls unserem Universitätsgesetz 2002 nachge­bildet ist. Das ist eine schöne internationale Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dipl.-Ing. Achleitner.)

Nun zur Frage, die immer wieder aufgeworfen wurde: Wer beschließt denn das Budget für die Universitäten? – Ich kann Ihnen diese Frage sehr leicht beantworten: Das Parlament im Universitätsgesetz 2002. Die Universitäten sind eine der wenigen Ein­richtungen, die ein im Gesetz abgesichertes Budget haben, das nicht von Budgetjahr zu Budgetjahr neu beschlossen werden muss. Das heißt, das Parlament beschließt im


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