Die Selbstverwaltung wurde durch ein Aufsichtsratsmodell ersetzt. Die aus Vertretern der Sozialversicherungsträger zusammengesetzte Verbandskonferenz verlor ihre zentrale Bedeutung für die Willensbildung im Hauptverband. An ihre Stelle trat die Hauptversammlung, die aber die wichtigsten Kompetenzen an die neu eingerichteten Verwaltungskörper abgeben musste. Das war damals das Gesetz, und mit dieser Aktion haben Sie es geschafft, den Hauptverband, weil Sie es über Wahlen nicht geschafft haben, politisch besser zu Ihren Gunsten umzufärben.
Am 10. Oktober 2003 wurde diese Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform praktisch komplett aufgehoben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das wissen wir ja alles!) Bis 31. Dezember 2004 hat die Regierung jetzt Zeit, eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Und wie schaut diese Lösung aus? – Es gibt künftig zwei Spitzengremien, die 37-köpfige Trägerkonferenz und den 12-köpfigen Verbandsvorstand. Wie schaut diese Trägerkonferenz aus? – Sie besteht aus 20 Vertretern von Dienstgebern, 14 Vertretern von Dienstnehmern und 3 Pensionistenvertretern. Sie ist nicht paritätisch zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern besetzt, sondern besteht mit absoluter Mehrheit aus Dienstgebern. 300 000 Dienstgebern stehen im Verhältnis von 1 : 10 allerdings 3 Millionen Dienstnehmer gegenüber. Das ist daher sachlich nicht gerechtfertigt und ist somit sicher ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Aber Ihnen ist das offensichtlich egal. Wichtig ist wahrscheinlich, dass Ihnen die Fraktionszusammensetzung, nämlich 20 ÖVP, 14 SPÖ und 1 FPÖ, eine parteipolitische Mehrheit sichert.
Wie schaut die
Demokratiepolitik in diesen Gremien aus? Folgendes ist bedenklich, das zeigt
das Beispiel der Notariatskammer: Die Notariatskammer hat 831 Mitglieder
und zwei Vertreter in dieser Trägerkonferenz, die Wiener Gebietskrankenkasse
hat 1,4 Millionen Versicherte und auch nur zwei Vertreter. Von acht
Betriebskrankenkassen ist nur eine vertreten, während sieben mit
47 000 Versicherten ausgeschlossen sind. Hätten Sie diese sieben
Kassen auch so wie die Notariatskammer berücksichtigt, hätten Sie sicher keine
Mehrheit in der Trägerkonferenz. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ist
doch gar nicht wahr!)
Ihnen, meine Damen und Herren, geht es bei dieser Reform nur um politische Macht, aber nicht um das Interesse der Versicherten. Überdenken Sie noch einmal diesen Beschluss, denken Sie an die Versicherten und lehnen Sie diesen Vorschlag, den Sie selbst eingebracht haben, ab! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist eine gute Idee!)
14.50
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen auf
der Regierungsbank! Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek hat von schlampigen
Verhältnissen gesprochen. Ich möchte sagen: Wenn es irgendwo schlampige
Verhältnisse gibt, dann ist das das Verhältnis der SPÖ und der Grünen zu diesen
gewaltbereiten Demonstranten, die gegen das neue Hochschülerschaftsgesetz
protestiert haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Heinisch-Hosek:
Hallo!)
Es ist schon klar: Mit dem neuen Hochschülerschaftsgesetz rückt die einzelne Universität in den Brennpunkt der Studienvertreter – eine Tatsache, die den Studierenden künftig große Vorteile bringen wird, weil sie die vielen Aufgaben vor Ort erledigen können.