Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 130

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gesehen werden. Es sind neue Technologien, beispielsweise das Internet, als Medium, über das ich einkaufen kann, dazugekommen.

Damit steigen auch die entsprechenden Anforderungen an eine europäische Standar­disierung. Es steigen die Anforderungen an gegenseitige Anerkennungen, an ver­stärkte Kooperation und Informationspflichten für die Unternehmungen, die Produkte in den Verkehr bringen. Europäische Märkte brauchen europäische Spielregeln. Auf der anderen Seite kommen verstärkt Anforderungen an die Unternehmungen betreffend Rückverfolgbarkeit, Archivierungen hinzu. Da sind verstärkt Anstrengungen unter­nom­men worden.

Abschließend: Dieses Gesetz ist begrüßenswert und zustimmenswert, weil damit auch Anlaufstellen für Beschwerden im Hinblick auf Produktsicherheit und verstärkte Infor­mationspflichten für die Öffentlichkeit geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


14.55

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Ho­hes Haus! Gestatten Sie mir ein paar Worte zur Hauptverbandsreform. Die vorlie­gende Novelle erfolgt auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, das die Reform des Hauptverbandes fast vollständig aufgehoben hat. Auch die jetzt vorlie­gende Hauptverbandsreform hat mit Selbstverwaltung nichts zu tun. Die neue Zusam­mensetzung spiegelt die Versichertenstruktur in keiner Weise wider. Sie verfälscht den demokratischen Willen, wenn man bedenkt, dass bei der letzten Arbeiterkammerwahl 70 Prozent der Stimmen auf die FSG entfallen sind, die im neuen Vorstand nur mehr mit vier von zwölf Mitgliedern vertreten ist.

Auch die Tatsache, dass 300 000 Selbständige innerhalb der Trägerkonferenz die gleiche Repräsentanz haben wie 3 Millionen ArbeitnehmerInnen, widerspricht krass dem gleichen Wahlrecht, 1 : 10. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das ist ein guter Hinweis, dass sie das Gleiche zahlen, Ihr Einwand verrät den Geist des Gesetzes. Das gebe ich schon zu.

Auch der Rechnungshof hat daher zu Recht kritisiert und gemeint, dass von einer demo­kratischen Legitimation der Gremien nicht gesprochen werden kann. Er hat auch kritisch festgehalten, dass nur die größte Betriebskrankenkasse vertreten ist. Insge­samt ist zu sagen, dass diese Hauptverbandsreform ein eklatanter Akt politischer Willkür ist. Es ist das eine Abkehr von der traditionellen politischen Kultur, darauf ange­legt, den politischen Einfluss der Interessenvertretungen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schwächen, die finanzielle Basis der Arbeiterkammer zu untergraben.

Es ist in Wirklichkeit die fortgesetzte Trendumkehr in Ihrer Sozialpolitik, die mit der Kompetenzverlagerung arbeitsrechtlicher Materien aus dem Sozialministerium zum Wirtschaftsministerium begonnen hat. Sie steht in einer Linie mit der Abschaffung des Frauenministeriums, der Auflösung des Erstattungsfonds bei Entgeltfortzahlung, der Kürzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, der Verringerung der Familien­zuschläge, der Verlängerung der Anwartschaft von 26 auf 28 Wochen, der Verschär­fung der Zumutbarkeitsbestimmungen, der Pensionsreform und deren Leistungskür­zungen und, und, und. Diese Reform hat wirklich historische Vorbilder.

Tatsache ist, dass wirklich autoritäre Umgestaltung fast immer einhergeht mit der Ausschaltung autonomer Interessenvertretungen der Arbeiter und Angestellten, mit einem strukturellen Umbau der Sozialversicherung.

 


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