Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 131

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Faktum ist, dass Demokratie im Sinne von mehr Mitentscheidungsrechten der Leis­tungsberechtigten und BeitragszahlerInnen in dieser Reform nicht vorgesehen ist. Diese Form von Selbstverwaltung, wie Sie sie sehen, soll Leistungsabbau exekutieren und legitimieren, das ist ihr einziger Zweck. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

 


14.58

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach den so heftigen und umstrittenen Diskussionen zu den unterschiedlichen Gesetzen, mit denen wir uns heute zu befassen haben, freue ich mich, dass ich nun zu einem Vierparteienantrag sprechen kann. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben in Sachen Tierversuchsgesetz eine gemeinsame Sprache und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag gefunden, und zwar dahin gehend, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, in einer Novelle zum Tierversuchsgesetz das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen festzulegen. Ich glaube, dass das richtig ist. Wir haben schon seit Jahren in Österreich keine Versuche mehr an Menschenaffen durchgeführt, und diese Novelle ist daher ein nachträgliches Nachziehen in die richtige Richtung.

Der zweite Punkt, bei dem es zu einem Kompromiss gekommen ist, handelt von der Frage der Datenbanken. Ursprünglich gab es die Überlegung, eine österreichische Datenbank einzurichten. Das haben wir aber letztendlich nicht getan. Ein Kompromiss wurde jedoch dahin gehend erzielt, eine europaweite EU-Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen einzurichten.

Im Grunde freut mich das. Wir haben diesen guten Geist des Tierschutzgesetzes weiterentwickelt, und ich glaube, dass es auf diesem Wege auch weitergehen kann.

Nur ein Wort noch zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Weinzinger, denn in diesem Fall kann ich Ihnen überhaupt nicht zustimmen. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, Tauben könnten zwischen Cézanne und Monet unterscheiden, manche Men­schen hingegen nicht, und Sie haben in diesem Zusammenhang Tauben beziehungs­weise Tiere und Menschen gleichgesetzt. Das ist etwas, was ich eindeutig zurück­weisen muss. Diese Gleichheit gibt es nicht, man kann das so nicht sagen. Es gibt Unterschiede zwischen Menschen und Tieren. Tiere haben ganz andere Wahrneh­mungen, andere Fähigkeiten – die wir zweifellos nicht haben. Eine Gleichsetzung möchte ich ausdrücklich zurückweisen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2160/AB

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen mit der Ord­nungszahl 2160/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

 


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