Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 141

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Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist daher eine radikale Kurskorrektur im Interesse der Lebensmittelsicherheit einfach ein Gebot der Stunde. Frau Bundes­ministerin! Sorgen Sie dafür, dass die ausreichende Budgetierung auch wirklich gesichert ist, damit die Agentur nicht weiterhin in einem Umstrukturierungschaos wie derzeit verbleibt und am Boden liegt, sondern endlich das gemacht wird, was sich die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land erwarten, nämlich dass Lebens­mittel rechtzeitig und rasch kontrolliert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.37

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bayr. Gewünschte Redezeit: 3 Minu­ten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


15.37

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Was uns hier in Form der Hochschülerschaftsgesetz-Novelle vorliegt, ist ein ziemliches demokratie­politisches Armutszeugnis dieser Bundesregierung. Wenn es irgendwo in dieser Re­publik ein Gremium gibt, das sich nicht in den schwarz-blauen Einheitskanon einfügt, dann gibt es nur eines: drüberfahren, drüberbügeln und Wahlrecht ändern.

Das machen Sie auch hier. Sie schaffen es spielend, eine Ebene der ÖH komplett mundtot zu machen. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie die Energie, die Sie dafür aufwenden, dafür verwendet hätten, das Gesetz an Gegebenheiten anzupassen, die sich in den letzten zehn Jahren zum Beispiel im Fachhochschulsektor entwickelt haben.

Tatsache ist nämlich, dass es Träger von Fachhochschul-Studiengängen gibt, die es ablehnen, zu Fachhochschulen ernannt zu werden, obwohl sie alle Kriterien erfüllen würden, nur weil sie dann eine bessere studentische Mitbestimmung etablieren müss­ten. Tatsache ist auch, dass die Mitbestimmung im Fachhochschulsektor absolut unein­heitlich, undurchschaubar und auf den Goodwill der Träger angewiesen ist, und das ist unakzeptabel. Und drittens ist auch Tatsache, dass Mitbestimmung von Fach­hochschulstudierenden auf einer überregionalen Ebene so gut wie überhaupt nicht stattfindet.

Es gibt seit Jahren im Hochschülerschaftsgesetz § 20c und § 20d. § 20c regelt eine Studiengangsvertretung und eine Jahrgangsvertretung per se, wie sie zu wählen ist und welche Aufgaben sie hat. § 20d regelt, dass diese Studienvertretungen eine Infrastruktur bekommen müssen, dass die Träger diese Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen und dass das Bundesministerium einen angemessenen Ersatz für die fachliche Betreuung der Studierenden zur Verfügung zu stellen hat.

Das ist an und für sich eine gute Sache und echt begrüßenswert. Das Problem ist aller­dings: Diese zwei Paragraphen sind nie in Kraft getreten. Die gibt es zwar gedruckt im Gesetz, aber nicht in Kraft. Ich frage mich, warum Sie sie nicht endlich in Kraft setzen. Ich frage mich, warum Sie 24 000 Studierende an Fachhochschulen und in Fachhoch­schul-Studiengängen einfach ignorieren und sie im mitbestimmungsmäßigen Steinzeit­alter festhalten.

 


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