Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 176

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Frau Ministerin, bitte.

 


17.37

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich kurz Stellung nehmen zum umfassenden Gesundheits­paket, das heute hier zur Diskussion und zur Abstimmung anliegt.

In diesem Paket ist eine umfassende Reform des Gesundheitswesens enthalten, und ich denke, dass wir damit das Gesundheitswesen in Österreich nachhaltig verändern werden. Entgegen allen Unkenrufen, dass diese Gesundheitsreform nicht mehr statt­finden wird, weil die Regierung nach der Pensionsharmonisierung keine Kraft mehr hätte, kann ich heute mit Freude feststellen, dass diese Gesundheitsreform doch stattfindet, dass es im Rahmen des Finanzausgleichs möglich war, gemeinsam mit den Ländern eine Einigung über wesentliche Veränderungen in den Strukturen der Gesundheitspolitik in unserem Land zustande zu bringen und gleichzeitig auch eine Reihe von Gesetzen mit auf den Weg zu schicken, die in der Gesundheitspolitik die kommenden Jahre bestimmen werden.

Die Artikel-15a-Vereinbarung, die zwischen den neun Bundesländern und dem Bund im Rahmen des Finanzausgleichs abgeschlossen werden konnte, beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen.

Einerseits gibt es – und das ist meines Erachtens das Wichtigste – erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik die gemeinsame Planung, Steuerung und Koordinie­rung des Gesundheitswesens, und zwar sowohl des intra- als auch des extramuralen Bereichs, sowohl der Spitäler als auch der niedergelassenen Ärzte, und vor allem eine Kooperation im Nahtstellenmanagement. Das bedeutet nicht nur, dass wir ein besseres Service für die Patientinnen und Patienten zustande bringen werden, sondern auch, dass es letztendlich zu Kostenersparungen kommt, weil Leistungsverschiebungen zu Lasten des anderen Partners dann hoffentlich Geschichte sein werden.

Dieses Gesundheitspaket, die Artikel-15a-Vereinbarung, beinhaltet aber auch ein Qualitätssicherungsgesetz beziehungsweise die Einigung zwischen Bund und Ländern auf ein Qualitätssicherungsgesetz und auf ein Gesundheitstelematikgesetz, zwei Ge­setze, die von meinen Vorgängerinnen und Vorgängern über Jahre hinweg nie bei den Ländern durchgesetzt werden konnten, weil immer wieder Bedenken hinsichtlich der auf die Länder entfallenden Kosten vorgebracht wurden und der Konsultations­mecha­nismus angedroht wurde. Es ist in diesen Verhandlungen gelungen, die Länder zum Verzicht auf den Konsultationsmechanismus zu bewegen und damit diese beiden richtungweisenden Gesetze auf den Weg zu bringen.

Darüber hinaus ist neben dem Finanzpaket, das wir ja schon gestern hier im Haus beschlossen haben, auch ein Kostendämpfungspaket vorgesehen, das vor allem 300 Millionen € Kostendämpfung im intramuralen Bereich beinhaltet durch eine neue Bepunktung der tagesklinischen Leistungen infolge der Änderung, der Evaluierung des LKF-Punktesystems, womit für jeden Euro, der zusätzlich an Geld ins System fließt, mindestens ein Euro eingespart werden muss. Letztendlich sind auch wesentliche Vorsorgemaßnahmen enthalten wie ein flächendeckendes Mammographie-Screening-Programm für alle Frauen, ein Stoffwechsel-Screening-Programm für Säuglinge. All das sind wichtige Maßnahmen, die sowohl für den Bund als auch für die Länder von Bedeutung sind.

Das gesamte Paket enthält natürlich dann auch das Gesundheitsreformgesetz, das die Umsetzung der in der Artikel-15a-Vereinbarung getroffenen Maßnahmen beinhaltet. Ich freue mich und ich bedanke mich bei der Opposition, dass sie dem Artikel-15a-


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