Kollegin Steibl, weil Sie gesagt haben: Wir wollen, dass die Opposition mitarbeitet, dass sie mitbestimmt!, frage ich Sie: Warum werden dann ständig all die Anträge im Sozial- und Gesundheitsausschuss abgeschmettert? Warum vernetzen Sie nicht das Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt und stellen kontinuierliche Betreuungsketten her?
Frau Bundesminister, Sie wissen, was unser
Land wirklich benötigt und was die Menschen in Österreich benötigen. Sie
benötigen eine Integration der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in einem
Koordinierungssystem. Die Menschen in Österreich benötigen auch eine
Neuorganisation der extramuralen Versorgung und der Präventionsmaßnahmen. Was
sie aber nicht benötigen, das ist eine untätige Ministerin, die nur
Spitalsschließungen ankündigt, das Gesundheitssystem finanziell aushungert (Abg. Steibl: Das machen Sie selber!)
und die kranken Menschen bis zum Gehtnichtmehr belastet. (Beifall bei
der SPÖ.)
18.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.05
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Als
untätig kann man unsere Gesundheitsministerin sicherlich nicht bezeichnen,
denn in Anbetracht dessen, welch großes Gesetzespaket wir heute hier
debattieren und wie viele Gesetze in diesem Paket enthalten sind, kann man von
Untätigkeit der Gesundheitsministerin sicher nicht sprechen. (Beifall bei
der ÖVP sowie des Abg. Lichtenegger.)
Ich möchte mich auf Grund der langen Tagesordnung beziehungsweise der vielen Tagesordnungspunkte, deren Verhandlung noch vor uns liegt, kurz fassen.
Es ist sehr erfreulich, dass die Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens heute einstimmig beschlossen wird. Dabei soll es zu einer integrierten Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur auf allen Ebenen kommen, vor allem beim stationären, ambulanten, Rehabilitations- und Pflegebereich. Eine Gesamtschau ist dabei dringend notwendig. Dies soll künftig über eine Bundesgesundheitsagentur erfolgen, die für Qualitätsvorgaben, für transparente Kostendarstellung, für Rahmenvorgaben, für die Leistungsangebotsplanung und für das Nahtstellenmanagement et cetera verantwortlich ist.
Die Landesgesundheitsfonds haben dies in den Ländern umzusetzen. Wichtig ist dabei, wie bereits mehrmals betont, die Gesamtsicht der stationären und der ambulanten Bereiche. Die für diese Bereiche Zuständigen werden künftig in den Gesundheitsplattformen ihre Verantwortung wahrnehmen müssen und auch daran gemessen werden.
Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass die Länder gut beraten sind, wenn sie die Empfehlung, eine Gesundheitskonferenz einzurichten, ernst nehmen und sie auch umsetzen. Dort sollen, wie es im Gesetz heißt, die wesentlichen AkteurInnen, nämlich die Praktiker des Gesundheitswesens vertreten sein, und meiner Meinung nach gehören dazu auf jeden Fall das Pflegepersonal, die medizinisch-technischen Dienste, die klinischen Psychologen, die Psychotherapeuten und die Krankenhaussozialarbeiter.
Es gilt jetzt, die von der ÖVP/FPÖ-Regierung auf Schiene gebrachte Reform – und ich danke unserer Gesundheitsministerin Rauch-Kallat für diesen mutigen Schritt – so zu verankern, dass unser sehr gutes Gesundheitssystem noch effizienter und somit für die