Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 206

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19.20

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Rech­nungslegungsänderungsgesetz – das ist eine EU-Umsetzung. Ich glaube, sie wird auf große Zustimmung stoßen.

Wir müssen hier mehrere EU-Vorgaben anpassen, nämlich einerseits die IAS-Ver­ordnung – das ist jene Richtlinie, die die Rechnungslegung der Konzernabschlüsse regelt –, dann die Modernisierungsrichtlinie – darin werden die Bilanzrichtlinien fest­gelegt – und die Schwellenwertrichtlinie. Es ist so, dass die IAS-Verordnung in Öster­reich an und für sich direkt gilt, aber es ist notwendig, dass wir unser Rechnungs­legungsgesetz dort, wo widersprechende Normen sind, anpassen.

Bei der Modernisierungsrichtlinie betrifft es die Jahresabschlüsse und konsolidierten Abschlüsse von Gesellschaften mit besonderer Rechtsform, insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen. Es ist notwendig, dass eine besondere Vergleichbarkeit gegeben ist, dass man Transparenz gewährleistet. Dazu zählen Bestimmungen bei­spielsweise über Geschäftsbericht, Lagebericht, Bestätigungsvermerk.

Die Schwellenwertrichtlinie ordnet die Größenordnungen der Unternehmungen den einzelnen Bestimmungen zu. Hier geht es darum, welche Größenordnung Kapitalge­sellschaften haben; danach richten sich die Regelungen.

Eine Umsetzungsverpflichtung besteht für uns nicht. Wir haben das freiwillig gemacht, eben um die internationalen Standards nicht nur zu gewährleisten, sondern Trans­parenz zu sichern. Die Regierungsvorlage und auch dann der Beschluss im Ausschuss haben vorgesehen, dass wir eine Anpassung diesbezüglich vornehmen.

Und schließlich dient dieses Gesetz auch noch gewissen Anpassungen gemäß Außer­streitgesetz, insbesondere bei der Konkursordnung und beim Firmenbuch.

Ich hoffe, dass alle Fraktionen zustimmen, und glaube, dass wir damit der Wirtschaft ein neues, modernes Gesetz geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


19.23

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es ist ein unspektakuläres Gesetz, aber es ist ein für die Wirtschaft wahrscheinlich sehr interessantes Gesetz.

Es geht im Wesentlichen um die Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften, wo wir zwei Systeme haben: Das eine ist das anglo-amerikanische, das im Wesent­lichen kapitalmarktorientierter ist, wo es darum geht, möglichen Veranlagern, Aktio­nären, die überlegen, in eine Gesellschaft zu investieren, Informationen zu geben. Das ist eine andere Art der Information als auf der anderen Seite für die Gläubiger, für die Gesellschafter selbst, die in der Gesellschaft sind. Da gibt es eine Harmonisierung innerhalb der EU, wo es darum geht, einheitliche Maßstäbe zu setzen. Dazu dient auch diese Umsetzung. Die Umsetzung bewegt sich im Rahmen dessen, was die Richtlinie vorgibt. Mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


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