20.34
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Sburny, ich glaube, es geht hier vielmehr darum, dass nicht nur Leute aus dem eigenen Haus in eine Führungsposition kommen können, und dem wird damit Rechnung getragen.
Es wurde schon gesagt: Ein wesentlicher Part dieser Novelle ist die Anmeldung innerhalb von 18 Monaten. Das wird seitens der Wirtschaft natürlich begrüßt. Das bedeutet ein beschleunigtes Verfahren. Ab dem Prioritätstag erfolgt die Veröffentlichung nach 18 Monaten. Das wirkt sich natürlich günstig aus für die Öffentlichkeit, die Entwicklungen abschätzen kann, und es entstehen auch ab diesem Tag dann die Schutzrechte. Im Übrigen sei gesagt, dass auch in vielen europäischen Ländern diese 18-Monate-Regelung gilt.
Es findet dabei auch eine Verfahrensneugestaltung statt. Bisher war es so, dass natürlich durch Einspruchsverfahren, die Teil des Anmeldeverfahrens waren, Verzögerungen aufgetreten sind. Nun ist das Einspruchsverfahren explizit aus dem Anmeldeverfahren herausgenommen. Es gibt auch noch eine Änderung des Rechtszugs von der Beschwerdeabteilung des Patentamtes zum Obersten Patent- und Markensenat. Es wird auch Konformität mit dem TRIPS-Abkommen – das wurde schon erwähnt – hergestellt.
Zu den Gebühren noch eine Anmerkung: Es wurde schon erwähnt, dass zehn Jahre lang keine Erhöhung stattgefunden hat. Demnach ist das, was hier stattfindet, in dieser abgestuften Tarifform oder Gebührenabstufung, eine Anpassung – und nicht als Erhöhung zu sehen. (Abg. Dr. Niederwieser: Keine Erhöhung?) Eine Anpassung wäre ja mit der Novelle im Jahr 2000 auch beabsichtigt gewesen. Diese Novelle ist nicht zustande gekommen, und demnach hat es wohl seine Richtigkeit, dass jetzt eine entsprechende Gebührenanpassung erfolgt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Mainoni. – Bitte.
20.36
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zu zwei der wichtigen Punkte, die von der Opposition moniert wurden, hat bereits Herr Nationalratsabgeordneter Kollege Hofmann Stellung genommen.
Es bleibt mir also die Thematik vorbehalten, warum es keine nichtständigen Mitglieder – nämlich die, die aus der Sozialpartnerschaft gekommen sind – mehr gibt.
Ich darf erstens einmal darauf hinweisen, dass es um kein Drüberfahren geht, sondern dass wir in vielfacher Hinsicht bewiesen haben, dass Sozialpartner einen sehr wichtigen Beitrag leisten, zuletzt erst im Zusammenhang mit der Frage der Schließung der Postämter, wo in dem Arbeitskreis und später auch in der Arbeitsgruppe, die durch die Universaldienstverordnung eingerichtet werden soll, selbstverständlich Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer mit Stimme vertreten sind.
Im gegenständlichen Fall ist es aber, wenn man sich die Geschichte ansieht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ und den Grünen, doch so, dass es abgesehen davon, dass seit der Einführung dieses Institutes, nämlich des Patentamtes, im Jahre 1897 bis zur Patentgesetznovelle 1973 kein nichtständiges Mitglied jemals herangezogen wurde, auch in der Folgezeit – und das ist jetzt, bitte, wichtig –