Insofern ist
unsere Ablehnung im Ausschuss jetzt wieder ganz gut zu argumentieren, weil mit
diesem Gesetz wirklich ein Freibrief ausgestellt werden kann, sodass österreichische
Unternehmen zwar im Ausland aktiv werden können, aber womöglich mit Haftung der
österreichischen Steuerzahlerin/des österreichischen Steuerzahlers.
Der zweite Punkt,
der uns beim ASFINAG-Gesetz noch bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass sich
die STRABAG dann mit staatlicher Hilfe im Hintergrund mit der italienischen
Firma im Nachhinein verbünden kann, dass also das, was im Vorfeld nicht möglich
war, dann eine neue Avance, eine neue Möglichkeit für die STRABAG bietet. Da
ist, so denke ich, SteuerzahlerInnenhaftung nicht unbedingt notwendig.
Zum dritten Gesetzesvorschlag, der heute vorliegt, und zwar zur Änderung des Kraftfahrgesetzes, Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes. Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich sehr wohl der Meinung, dass da zwar eine EU-Regelung umgesetzt wird, aber nicht in EU-konformer Art und Weise, und dass eigentlich die Strafsätze nicht in erheblicher Höhe vorgesehen sind, sondern dass man nur 3 oder 4 € mehr verlangen wird.
Ich teile durchaus Ihre Meinung, Herr Kollege Miedl, dass man mit Strafen und mit Strafhöhen allein keine Verhaltensänderung bewirken kann. Wesentlich – und das haben Sie nicht gesagt – ist meiner Ansicht nach jedoch sehr wohl die Kontrolle. Über die Kontrolle wird hier in diesem Gesetz aber nichts gesagt, obwohl das eigentlich der Hauptansatzpunkt wäre, um Verkehrssicherheit überhaupt zu ermöglichen.
Deshalb zu allen drei Gesetzen keine
Zustimmung von unserer Seite. (Beifall
bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
20.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
20.52
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr
Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Die Luftfahrtgesetznovelle
hat die Übertragung von Aufgaben vom Verkehrsministerium zur Austro Control
GmbH zum wesentlichen Inhalt.
Herr
Staatssekretär Kukacka, um das gleich von vornherein anzusprechen: Es geht mir
nicht um die Übertragung oder um diese Luftfahrtgesetz-Novelle, sondern als
Folge der Übertragung möchte ich einige Aspekte beleuchten.
Prinzipiell ist
es ganz klar, dass dort, wo Synergien genutzt werden können, Synergien zu
nutzen sind. Das heißt, wenn eine Durchforstung des Verwaltungsbereiches
ergibt, eine Ausgliederung ist sinnvoll, dann soll diese auch geschehen. (Abg. Dr. Niederwieser: ... das Bundesheer auch!
Luftraumüberwachung!)
Wie sieht es nun
bei dieser Luftfahrtgesetznovelle im Bereich des Gewerbes mit den Übertragungen
aus? – Bisher gab es eine Instanz, in der Folge wird es zwei Instanzen
geben, und es ist die Frage, ob in dieser zweiten Instanz mit dieser
Übertragung nicht ein zusätzlicher juristischer Aufwand, eine zusätzliche
juristische Arbeit einhergeht.
Ich möchte
klarstellen, dass ich für Kostenwahrheit bin. Es gibt ja seitens
der Austro Control GmbH die gemachte Zusicherung, dass es zu keinen
Gebührenerhöhungen
kommen wird.
Jetzt kann man
sagen, man streicht die Erinnerung, man streicht die Vergangenheit. Ich kann
mich aber noch gut daran erinnern, welche Kostenerhöhungen aufgetreten sind,
als die ACG ausgegliedert wurde. Ich habe es im Ausschuss erwähnt: Kostenerhöhungen
bis zu 1400 Prozent.