Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 236

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Insofern ist unsere Ablehnung im Ausschuss jetzt wieder ganz gut zu argumentieren, weil mit diesem Gesetz wirklich ein Freibrief ausgestellt werden kann, sodass öster­reichische Unternehmen zwar im Ausland aktiv werden können, aber womöglich mit Haftung der österreichischen Steuerzahlerin/des österreichischen Steuerzahlers.

Der zweite Punkt, der uns beim ASFINAG-Gesetz noch bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass sich die STRABAG dann mit staatlicher Hilfe im Hintergrund mit der italienischen Firma im Nachhinein verbünden kann, dass also das, was im Vorfeld nicht möglich war, dann eine neue Avance, eine neue Möglichkeit für die STRABAG bietet. Da ist, so denke ich, SteuerzahlerInnenhaftung nicht unbedingt notwendig.

Zum dritten Gesetzesvorschlag, der heute vorliegt, und zwar zur Änderung des Kraft­fahrgesetzes, Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes. Im Gegensatz zu meinem Vorred­ner bin ich sehr wohl der Meinung, dass da zwar eine EU-Regelung umgesetzt wird, aber nicht in EU-konformer Art und Weise, und dass eigentlich die Strafsätze nicht in erheblicher Höhe vorgesehen sind, sondern dass man nur 3 oder 4 € mehr verlangen wird.

Ich teile durchaus Ihre Meinung, Herr Kollege Miedl, dass man mit Strafen und mit Strafhöhen allein keine Verhaltensänderung bewirken kann. Wesentlich – und das haben Sie nicht gesagt – ist meiner Ansicht nach jedoch sehr wohl die Kontrolle. Über die Kontrolle wird hier in diesem Gesetz aber nichts gesagt, obwohl das eigentlich der Hauptansatzpunkt wäre, um Verkehrssicherheit überhaupt zu ermöglichen.

Deshalb zu allen drei Gesetzen keine Zustimmung von unserer Seite. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Niederwieser. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

20.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


20.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Die Luftfahrt­gesetz­novelle hat die Übertragung von Aufgaben vom Verkehrsministerium zur Austro Control GmbH zum wesentlichen Inhalt.

Herr Staatssekretär Kukacka, um das gleich von vornherein anzusprechen: Es geht mir nicht um die Übertragung oder um diese Luftfahrtgesetz-Novelle, sondern als Folge der Übertragung möchte ich einige Aspekte beleuchten.

Prinzipiell ist es ganz klar, dass dort, wo Synergien genutzt werden können, Synergien zu nutzen sind. Das heißt, wenn eine Durchforstung des Verwaltungsbereiches ergibt, eine Ausgliederung ist sinnvoll, dann soll diese auch geschehen. (Abg. Dr. Nieder­wieser: ... das Bundesheer auch! Luftraumüberwachung!)

Wie sieht es nun bei dieser Luftfahrtgesetznovelle im Bereich des Gewerbes mit den Übertragungen aus? – Bisher gab es eine Instanz, in der Folge wird es zwei Instanzen geben, und es ist die Frage, ob in dieser zweiten Instanz mit dieser Übertragung nicht ein zusätzlicher juristischer Aufwand, eine zusätzliche juristische Arbeit einhergeht.

Ich möchte klarstellen, dass ich für Kostenwahrheit bin. Es gibt ja seitens der Austro Control GmbH die gemachte Zusicherung, dass es zu keinen Gebührenerhöhungen kommen wird.

Jetzt kann man sagen, man streicht die Erinnerung, man streicht die Vergangenheit. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, welche Kostenerhöhungen aufgetreten sind, als die ACG ausgegliedert wurde. Ich habe es im Ausschuss erwähnt: Kosten­erhöhungen bis zu 1400 Prozent.

 


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