Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 241

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Den Änderungen des Luftfahrtgesetzes, die Sie heute beschließen wollen, können wir nicht zustimmen, weil die Intentionen bei den ExpertInnen nur Kopfschütteln hervor­rufen und weil die wirklich brisanten Probleme der Luftfahrt nicht einmal angetastet wurden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Preineder. Auch er hat 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.07

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich darf mich mit der Änderung des Kraftfahrgesetzes beschäftigen – eine Gesetzesänderung, die durchaus primär der Sicherheit im Straßen­verkehr dient: zum einen der Sicherung der Ladung, zum anderen mit der Einführung des Kontrollgerätes bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen der wirklichen Einhal­tung der Arbeitszeit und der Ruhezeiten vor allem von Berufskraftfahrern.

Frau Kollegin Fleckl, ich glaube, es ist auch angebracht, wenn die Kosten dieser Fahrerkarte, die dem Fahrer gehört und mit der er auch mehrere Fahrzeuge lenken kann, beim Fahrer liegen.

Wenn wir uns die Unfalldaten anschauen, dann wissen wir, dass es im vergangenen Jahr 2 166 Unfälle von LKW über 3,5 Tonnen gegeben hat, mit 2 892 Verletzten und 144 Verkehrstoten. – Ich glaube, jeder Verletzte, jeder Tote ist einer zu viel, und wenn die Einhaltung der Ruhezeiten der Sicherheit dient und die Zahl der Unfälle reduziert wird, dann ist das ein Erfolg, den wir damit verbuchen können.

Ich glaube, genauso der Sicherheit dient auch die Erhöhung der Organstrafe für die Verletzung der Gurtenpflicht. Die zweite Maßnahme, die wir alle kennen, ist das Verbot des Telefonierens mit dem Handy beim Autofahren. Heute steht in der „Kronen Zeitung“, dass jeder dritte Autofahrer mit dem Handy telefoniert. – Die Versuchung ist sehr groß, wir kennen es auch persönlich.

Eine höhere Strafe ist hier doch möglicherweise eine Abschreckung für die „Handy-Manie“: Wenn die Benützung des Handys im Auto einfach teurer wird, dann soll das für jene, die es nicht benützen, auch entsprechend mehr Sicherheit bringen.

Ich glaube, es sind in diesem Kraftfahrgesetz vielleicht noch einige Änderungen bei der Strafhöhe von Organstrafmandaten durchzuführen. Dort, wo es um hohes Gefähr­dungspotenzial geht, sollten nämlich hohe Strafen angesetzt werden, und dort, wo es geringes oder kein Gefährdungspotenzial gibt – Beispiel: Parksünden –, sollte es ein geringeres Strafausmaß geben. – Ich bitte deshalb um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.

 


21.09

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte klar festhalten, dass die Novelle zum Luftfahrtgesetz selbstverständlich Vorteile bringt: Vorteile für das Ressort, für die Luftfahrt und natürlich auch für die Steuerzahler.

Es ist also kein Selbstzweck, sondern wir setzen diese Maßnahmen, weil damit auch generell eine Verbesserung des Standortes Österreich verbunden ist. Dass wir da umfassende Synergieeffekte lukrieren können, dazu gibt es auch die entsprechenden


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