Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 252

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39. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 480/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geän­dert wird (755 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangen wir zu den Punkten 38 und 39 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Freiwillige Redezeit­beschrän­kung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.43

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen hiermit, dass die Funkgebühren für jene Organisationen und Behörden, die mit Rettungsaufgaben oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit betraut sind, gestrichen werden. Ein Geburtstagsgeschenk für die neue einheitliche Polizei und für unsere Rettung! Es wird einstimmig beschlossen – ein Ausdruck der Wertschätzung für diese Organisationen, für den ich herzlich danke.

Darüber hinaus genehmigen wir das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation, eines Fachzentrums für Post und elektronische Kommuni­kation mit Sitz in Kopenhagen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

21.43

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Binder. Auch Ihre Redezeit: 2 Minuten? (Abg. Binder – auf dem Weg zum Rednerpult –: 3 Minuten!) Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.44

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zum Telekommunikationsgesetz ist eine Reparatur des bestehenden Gesetzes. Die damalige Verkehrsministerin Monika Forstinger war 2001 für diese Verordnung verantwortlich. Wie auch viele andere Ge­setze dieser Bundesregierung war dieses ebenfalls mangelhaft und rechtswidrig und wurde vom Verfassungsgerichtshof letztendlich aufgehoben.

Es ist aber ein Gesetz, das für die Rettungsdienste und die Sicherheitsbehörden äußerst wichtig und notwendig ist, stellt es doch sicher, dass die Einrichtung und der Betrieb von Funkanlagen für diese Blaulichtorganisationen weiterhin gebührenfrei blei­ben. Ich denke, meine Damen und Herren, dass diesen Organisationen unser Dank, unser Respekt und unsere Anerkennung gebührt, denn sie sind im Dienste der Menschen in Österreich unterwegs. (Beifall bei der SPÖ.) Wir werden deshalb dieser Gesetzesvorlage gerne zustimmen.

Aber ich bringe noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Eder, Dr. Gabriela Moser und Krainer ein. „Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert“.

Es geht im Wesentlichen um Schutzmaßnahmen vor unerbetenen Nachrichten, meine Damen und Herren, zum Beispiel Anrufe, Spams, elektronische Post, SMS und so weiter. Wir wissen, dass dies ein großes Problem geworden ist und die Rechtsordnung unterschiedliche Ansätze anbietet. Mit der zurzeit geltenden Bestimmung betreffend


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