nungshofausschuss das jetzt strikt
auslegen, und das ist ohne fremde Intervention meine Entscheidung gewesen. (Ironische
Heiterkeit des Abg. Mag. Molterer.)
Aber das Hauptproblem ist, dass das zentrale Arbeitsinstrument eines Kontrollausschusses die Hörung von Auskunftspersonen ist. Und das sollten Sie nicht mit Mehrheit verhindern, denn dann hängt sich die Geschäftsordnung selber auf. Hängen Sie die Geschäftsordnung aber nicht anderen um! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. Seine gesetzliche Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.00
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Kogler hat mich jetzt wirklich herausgefordert. Es hätte mich ja schon zuerst bei der Rechnungshof-Debatte gejuckt, aber wenn er sich jetzt noch einmal hier herausstellt und sich als der Hüter der Geschäftsordnung und der demokratischen Rechte präsentiert, dann muss man schon zumindest ein paar Sätze dazu sagen.
Herr Kollege Kogler, wissen Sie, was das ist? (Der Redner hält ein Exemplar der Geschäftsordnung des Nationalrates in die Höhe. – Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Nein! Das weiß er nicht!) – Ich glaube nicht, denn das ist nämlich die Geschäftsordnung des Nationalrates, in der die Regeln für dieses Haus und auch für Sie als Ausschussvorsitzenden verankert sind. Und daran haben wir uns alle, und Sie als Ausschussvorsitzender im Besonderen, zu halten – und nur daran. Hier sind alle Rechte und Pflichten des Hohen Hauses verankert.
Wenn einem das zu wenig oder zu viel ist, dann kann man versuchen, mit einem hier einzubringenden Antrag diese Geschäftsordnung zu ändern. Aber selbst zu sagen und selbst darüber zu befinden: Das ist eigentlich nicht das, was ich möchte und was mir genügt oder was ich als adäquat erachte, und ich interpretiere das anders!, das geht nicht.
Ich habe Ihnen das auch schon einige Male
gesagt, und wir haben es auch in der Präsidiale festgehalten: Man muss als
Ausschussvorsitzender, vor allem in einem sehr sensiblen Ausschuss wie dem
Rechnungshofausschuss, seine Funktion als Vorsitzender – und das ist eine
offizielle Funktion! – von seiner politischen Funktion als Abgeordneter
hier im Hohen Haus trennen. Das ist ein Grundprinzip, Herr Kollege Kogler! (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
Ich war auch schon Vorsitzender, sieben
Jahre lang Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses in der Opposition.
Mich hätte es auch oft gejuckt, zu sagen: Na gut, da wollen wir jetzt ein
bisschen etwas machen und verzögern und alles Mögliche, und vielleicht
Sitzungen nicht einberufen, Tagesordnungen nicht zulassen. – Das haben wir
nicht
gemacht! Sie wissen, dass man sogar sehr aufgepasst hat, wenn man sich als
Ausschussvorsitzender im Ausschuss zu Wort gemeldet hat, während man den
Vorsitz gehabt hat. (Präsidentin
Mag. Prammer übernimmt den
Vorsitz.)
Das muss man vielleicht nicht so extrem auslegen, aber so, wie Sie das gemacht haben, dass man 18 Stunden lang eine Geschäftsordnungsdebatte zulässt! Da gibt es jetzt keine Interpretation mehr, ob man gleich abstimmen muss oder – was ich auch für sinnvoll erachte – vielleicht noch drei, vier Wortmeldungen zulässt, die kurz wirklich zur Geschäftsordnung sind: keine Frage. Aber 18 Stunden Vorlesungen zuzulassen und das als Geschäftsordnungsdebatte zu deklarieren – da brauchen wir uns nicht darüber zu unterhalten, ob da ein Ermessensspielraum missbraucht wird, sondern das ist Miss-