Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 182

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sind? Glauben Sie wirklich, dass Ihr Verhalten das ist, was diese Menschen als seriös und ernsthaft empfinden? – Meine Damen und Herren! Ich glaube es nicht, und die betroffenen Menschen glauben es auch nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

18.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Dr. Brader. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


18.08

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Keck, ich möchte Ihnen doch in Erinnerung rufen, dass, während diese Petition eingebracht wurde, die laufenden Verhandlungen zur Pensionsreform stattfanden und dass die Vertagungen und die Kenntnisnahme ein­stimmig erfolgt sind. Ich glaube, Sie brauchen hier nicht Kritik üben, wenn der Sachver­halt ein anderer war! (Abg. Freund: Es war einstimmig!)

Nun aber zu etwas anderem: Im Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen befindet sich unter anderem eine Petition aller im Oberösterreichi­schen Landtag vertretenen Parteien, welche die Wiedereinführung der einkommens­unabhängigen ORF-Gebührenbefreiung für Hörbehinderte zum Ziel hat. Letztere wurde bekanntlich mit dem Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 aufgehoben, und derzeit sind noch all jene gebührenpflichtig, deren Nettohaushaltseinkommen um 12 Prozent über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

Ich glaube zwar, dass das im Prinzip leistbar ist, aber warum sollen diese Leute für etwas bezahlen, was sie nicht konsumieren können, weil sie einerseits nichts hören und andererseits das Angebot an untertitelten Filmen und eingeblendeten Gebärden­spracheübersetzungen verschwindend gering ist? Meiner Meinung nach sollte daher die einkommensunabhängige Gebührenbefreiung für hörbehinderte Menschen wieder eingeführt werden und so lange aufrecht bleiben, bis man wirklich von einem ausrei­chenden Angebot sprechen kann.

Die Zuweisung dieser Petition an den Verfassungsausschuss ist durchaus begrüßens­wert, und ich hoffe sehr, dass wir hier oder über diesen Weg zu einer raschen Lösung im Sinne der hörbehinderten Menschen kommen werden. Ich glaube auch, dass diese Vorgangsweise die Unterstützung aller hier im Hause vertretenen Parteien finden wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Steier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.10

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat sich im vorliegenden Sammelbericht mit einem Problem befasst, das seit Monaten für Aufregung und Diskussionen sorgt, nämlich mit der ge­planten Schließung zahlreicher Postämter in Österreich. Gleich zwei behandelnde Peti­tionen thematisieren diese Problematik, was ganz deutlich zeigt, dass der Bevölkerung der zunehmende Verlust an Infrastruktur vor allem im ländlichen Raum Sorge bereitet.

Meine geschätzten Damen und Herren! Mehrere Postämter-Gipfel im Verkehrsminis­terium haben bisher wenig Resultate gebracht. Auch die angesagte Änderung der Universaldienstverordnung, deren Begutachtungsfrist vor wenigen Tagen endete, stellt substantielle Verbesserungen in Aussicht. ExpertInnen haben diese im Begutachtungs­verfahren als offensichtlich verfassungswidrig und für ungeeignet eingeschätzt, auch nur ein einziges Postamt zu retten.

 


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