Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 187

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich plädiere daher für bessere Rahmenbedingungen für die Postpartner und finde es sehr begrüßenswert, dass bereits an eine Verlängerung des Verhandlungszeitraumes gedacht wurde und hier nach wirklichen Lösungen gesucht wird, ohne jetzt gleich mit Drohgebärden bezüglich Überarbeitung und Verschärfung der Universaldienstverord­nung und Ähnlichem zu agieren, weil wir uns hier den Anliegen der Menschen zur Aufrechterhaltung der Versorgung stellen, vor allem aber, weil diese Anliegen der Post in den Gemeinden auch die vehementen Anliegen der Bürgermeisterkollegen sind. Insofern handelt es sich um eine Bürgermeisterpetition, und ich ersuche, das entspre­chend ernst zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.27

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Hofmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zur Petition Nr. 23. Wie einige Vorredner seitens der Sozial­demokratie schon treffend bemerkt haben, haben Petitionen meistens regionale Anlie­gen zum Inhalt, so auch diese Petition, die mit „St. Georgen ein zweites Traiskirchen?“ bezeichnet ist.

Geschätzte Damen und Herren! Es geht da um ein tatsächliches regionales Anliegen, um ein Problem, das die Bevölkerung dort hat und das ich kurz umreißen will. Es gab bislang – und das seit vielen Jahren – eine Bundesbetreuungsstelle in Talham bei St. Georgen im Attergau. Seit 1. Mai ist diese Betreuungsstelle in ein Erstaufnahme­zentrum umgewandelt worden. Als es Bundesbetreuungsstelle war, hat es die Akzep­tanz der Bevölkerung gegeben. Das heißt, die Bevölkerung und die dort in der Betreu­ungsstelle befindlichen Personen – meistens Familien – sind bestens miteinander klargekommen.

Nun ist dies anders, und es gibt Probleme. Diese Probleme hat die Bevölkerung von St. Georgen schon vor dem 1. Mai, also vor der tatsächlichen Umwandlung, gesehen und hat dies auch dergestalt zur Kenntnis gebracht, dass es 3 500 Unterschriften in St. Georgen im Attergau gegeben hat. St. Georgen selbst hat 4 000 Einwohner, das heißt, man kann daraus sicherlich auch ableiten, dass es keine parteipolitische Angele­genheit ist, sondern dass diese Besorgnis sozusagen quer über alle Parteien geäußert wird.

Die in dieser Petition dargestellten Probleme – verstärkt mit den 3 500 Unterschriften – wurden im Petitionsausschuss behandelt, und es wurde eine Stellungnahme des Innenministeriums eingeholt. Das Innenministerium hat die geäußerten Bedenken mehr oder weniger zu zerstreuen versucht beziehungsweise konnte es das nicht nach­vollziehen.

Mittlerweile ist Zeit vergangen, sodass man sagen kann: Der Nächtigungsrückgang ist nachweisbar, die tätlichen Übergriffe sind nachweisbar, die Diebstahlsdelikte, die Ein­brüche sind nachweisbar und auch das Abhandenkommen der in diesem Erstaufnah­mezentrum Befindlichen, das heißt das Untertauchen, wie es bezeichnet wird.

Es ist also sozusagen ein Gebot der Stunde, die Stellungnahme des Innenministeriums nicht zur Kenntnis zu nehmen und eine Behandlung dieser Petition im Ausschuss anzustreben, damit diese Petition, die die Besorgnisse der Bevölkerung widerspiegelt, dort tatsächlich auch behandelt wird, ja behandelt werden muss. Wie ich meine, sind wir das der St. Georgener Bevölkerung auch schuldig. – Danke. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

 


18.31

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite