Ich plädiere daher für bessere
Rahmenbedingungen für die Postpartner und finde es sehr begrüßenswert, dass
bereits an eine Verlängerung des Verhandlungszeitraumes gedacht wurde und hier
nach wirklichen Lösungen gesucht wird, ohne jetzt gleich mit Drohgebärden
bezüglich Überarbeitung und Verschärfung der Universaldienstverordnung und
Ähnlichem zu agieren, weil wir uns hier den Anliegen der Menschen zur Aufrechterhaltung
der Versorgung stellen, vor allem aber, weil diese Anliegen der Post in den
Gemeinden auch die vehementen Anliegen der Bürgermeisterkollegen sind. Insofern
handelt es sich um eine Bürgermeisterpetition, und ich ersuche, das entsprechend
ernst zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
18.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.27
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zur Petition Nr. 23. Wie einige Vorredner seitens der Sozialdemokratie schon treffend bemerkt haben, haben Petitionen meistens regionale Anliegen zum Inhalt, so auch diese Petition, die mit „St. Georgen ein zweites Traiskirchen?“ bezeichnet ist.
Geschätzte Damen und Herren! Es geht da um ein tatsächliches regionales Anliegen, um ein Problem, das die Bevölkerung dort hat und das ich kurz umreißen will. Es gab bislang – und das seit vielen Jahren – eine Bundesbetreuungsstelle in Talham bei St. Georgen im Attergau. Seit 1. Mai ist diese Betreuungsstelle in ein Erstaufnahmezentrum umgewandelt worden. Als es Bundesbetreuungsstelle war, hat es die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben. Das heißt, die Bevölkerung und die dort in der Betreuungsstelle befindlichen Personen – meistens Familien – sind bestens miteinander klargekommen.
Nun ist dies anders, und es gibt Probleme. Diese Probleme hat die Bevölkerung von St. Georgen schon vor dem 1. Mai, also vor der tatsächlichen Umwandlung, gesehen und hat dies auch dergestalt zur Kenntnis gebracht, dass es 3 500 Unterschriften in St. Georgen im Attergau gegeben hat. St. Georgen selbst hat 4 000 Einwohner, das heißt, man kann daraus sicherlich auch ableiten, dass es keine parteipolitische Angelegenheit ist, sondern dass diese Besorgnis sozusagen quer über alle Parteien geäußert wird.
Die in dieser Petition dargestellten Probleme – verstärkt mit den 3 500 Unterschriften – wurden im Petitionsausschuss behandelt, und es wurde eine Stellungnahme des Innenministeriums eingeholt. Das Innenministerium hat die geäußerten Bedenken mehr oder weniger zu zerstreuen versucht beziehungsweise konnte es das nicht nachvollziehen.
Mittlerweile ist Zeit vergangen, sodass man sagen kann: Der Nächtigungsrückgang ist nachweisbar, die tätlichen Übergriffe sind nachweisbar, die Diebstahlsdelikte, die Einbrüche sind nachweisbar und auch das Abhandenkommen der in diesem Erstaufnahmezentrum Befindlichen, das heißt das Untertauchen, wie es bezeichnet wird.
Es ist also sozusagen ein Gebot der
Stunde, die Stellungnahme des Innenministeriums nicht zur Kenntnis zu nehmen
und eine Behandlung dieser Petition im Ausschuss anzustreben, damit diese
Petition, die die Besorgnisse der Bevölkerung widerspiegelt, dort tatsächlich
auch behandelt wird, ja behandelt werden muss. Wie ich meine, sind wir das der
St. Georgener Bevölkerung auch schuldig. – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.31