Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 206

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Ideologie, die Sie zu vertreten vorgeben, ist. Sie haben damals in die Rechte von über 300 Pensionsanspruchsanwärtern eingegriffen, Sie haben dort Ansprüche, die diese Menschen auf Grund aller auf dem Gesetz aus dem Jahr 1990 basierenden Verträge hatten, nämlich wenn innerhalb von fünf Jahren der gesamte jährliche Ertrag 1,5 Pro­zent unterschreitet, also nicht einmal die angenommene Inflationsrate abdeckt, wegge­wischt, obwohl Sie gesagt haben, das Kapital sei durch die Pensionskasse gesichert.

Es gab ein großes Argument dafür, indem man gesagt hat: Wenn wir das nicht ge­macht hätten, wer hätte das zahlen sollen? Da war die Rede von 400 Millionen, von 600 Millionen, Horrorzahlen bis zu 1 Milliarde € kamen vor. Faktum war – und heute wissen wir mehr –, es wäre nicht in allen 127 Veranlagungsgemeinschaften, sondern nur bei Teilen davon schlagend geworden. Es wären deutlich geringere Summen ge­wesen, und es hätten die Eigentümer der Pensionskassen, sprich Banken und Versi­cherungen, ihren Pensionskassen notfalls entsprechend beistehen müssen. Sie hätten es schon deswegen tun müssen, weil auf den Finanzmärkten eine Insolvenz einer Tochtergesellschaft viel höhere Kosten ausgelöst hätte.

Sie haben auch eine Verantwortung gehabt, und ich habe es jedem der einzelnen Generaldirektoren gesagt: Eine Tochtergesellschaft ist zu beaufsichtigen. Wenn es eine Garantieleistung per Gesetz und Vertrag gibt, dann hat die Gesellschaft zuzuhal­ten, und dann haben die Eigentümer, wenn das Management das nicht erfüllt, dieses auszutauschen.

All das ist nicht passiert, und Sie haben letztlich eine Enteignung vorgenommen – eine Enteignung von Ansprüchen, die Menschen hatten, die sich in diesem System auf Ihre Verträge verlassen mussten. Sie hätten heute die Chance gehabt, diesen Fehler des Jahres 2003 zu beheben. Sie haben die Chance nicht wahrgenommen, und damit bleibt unser Fehdehandschuh in dieser Frage liegen.

Wir werden eine Klage beim VfGH einbringen, und wir werden sehen, ob solch ein Eingriff gegen die Unverletzlichkeit des Eigentums – darunter fallen auch Ansprüche auf Geld oder Geldwerteleistung – trotz Artikel 5 Staatsgrundgesetz von Ihnen ge­macht werden darf. Ich halte es für falsch, das schadet letztlich dem Finanzmarkt, dem Ansehen der von Ihnen, Herr Kollege Stummvoll, gerade gelobten Vorsorge; es ist der falsche Weg.

Kurz zum heutigen Gesetz: Wir haben schon damals gewünscht, dass die Wahl­möglichkeit kommt, dass Veranlagungsgemeinschaften, die eine Ansparung für das Lebensende vornehmen, die sicherere Form der der Lebensversicherung gleichen Ver­anlagung wählen können. Ich halte jedes dieser Wahlrechte für vernünftig. Wir haben mehr Transparenz bei diesem Vorschlag – meiner Meinung nach nicht genug, ich sage ganz offen, hier gibt es viel zu verbessern. Wir würden uns wünschen, dass jeder Berechtigte täglich so wie beim Investmentfonds nachschauen kann, wie die Lage ist, dann würden nämlich solche Dinge, wie wir sie hier hatten, nicht passieren, und Sie würden die Richtlinie umsetzen.

Summa summarum: Wir wollen die Zustimmung erteilen, aber es sei noch einmal klar festgehalten: Die kalte Enteignung von Ansprüchen, indem man hergeht und sagt, die Garantie gelte nicht mehr, werden wir weiter bekämpfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


19.39

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum vorliegenden Pensionskas-


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