Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 207

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sengesetz nicht viele Worte verlieren. Meine Vorredner haben schon dargelegt, um welche wesentlichen Veränderung es geht. Es geht auch um eine Anpassung an die europäischen Standards, also um eine Richtlinie, und darüber hinaus um mehr Kon­trollrechte, mehr Transparenz und um mehr Rechte für die Anleger.

In Summe ist das also eine vernünftige Gesetzesänderung, mit der, glaube ich, alle zufrieden sein können. Daher werden wir selbstverständlich diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


19.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das ist, glaube ich, heute die erste Konsensmaterie; der Vorsitzende des Ausschusses nickt. Im Ausschuss haben wir noch darüber diskutiert, wie wir da auf einen gemein­samen Nenner kommen können. Wir haben uns überzeugen lassen; auch das gibt es manchmal. Sie werden uns auch irgendwann einmal folgen. – So viel dazu.

Zum anderen und in der Sache: Über die Grundlage dieser Materie, nämlich über die zweite Säule der Pensionsvorsorge, könnte man natürlich diskutieren und unterschied­licher Meinung sein. Möglicherweise wäre auch da die Differenz, was die Betriebspen­sionen betrifft, nicht so groß. Bei der dritten Säule, insbesondere was die steuerlichen Begünstigungen jeweils betrifft, sind wir unterschiedlicher Auffassung. Nämlich: Wenn schon freiwillig und privat und mehr Säulen, dann stellt sich schon die Frage, wo dann jeweils die großen Ströme hingehen. Ich gebe zu, noch sind sie ja nicht die großen. Nur: Wenn wir, durchaus auch von Ihnen sozusagen dazu angehalten, für die nächsten zehn, 20 Jahre das beschließen und all die Modelle weiter angenommen werden, weil sie jetzt stark beworben, aber auch begünstigt werden, was Sie so freut, dann muss man sich natürlich auch etwas hinsichtlich der öffentlichen Zuströme – das sind näm­lich auch Steuergelder –, die in diesen zehn bis 20 Jahren fließen werden, überlegen. Das ist die einzige wirkliche Skepsis, die uns da trennt.

Im Grunde genommen ist diese Novelle eine Gesetzesmaterie, die jedenfalls die Wahl­freiheit erhöht, die die Leute nicht in eine riskante Sache hineindrängt, sondern die Möglichkeit der Kollektivversicherung bietet. Allein das ist es schon wert, egal, wie man zur Grundlage steht, dieser Novelle die Zustimmung zu geben, denn es ist einfach nicht bestreitbar: Das ist eine Verbesserung! Sie sehen mich einsichtig, und es wird uns freuen, wenn Sie das auch einmal sind. (Beifall bei den Grünen.)

19.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

 


19.42

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Erstens machen wir mit dieser Verbesserung der Pensionskassengesetzgebung die notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zweitens schaffen wir in den bestehenden Pensionskassenverträgen die Möglichkeit, dass auf den Mindestertrag verzichtet wird, um damit höhere Veranlagungserfolge zu erzielen.

Ich begrüße das, ich sage aber auch dazu, dass insbesondere den Arbeitnehmerver­tretern, die ja im Pensionskassensystem ein gewichtiges Wort mitzureden haben, auch Verantwortung zukommt, hier zu einer seriösen Beratung: Gehe ich aus der Garantie


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