Vierter Punkt – ein weiterer Punkt, den man nicht berücksichtigt hat – ist der Umstand, dass strukturelle Veränderungen in den Pensionskassen nicht angegangen wurden. Man hat da eine verbreiterte Veranlagung bei den Lebensversicherungen ermöglicht, was natürlich zu einer Kundenverwirrung beitragen kann.
Letzter Punkt, der mir persönlich noch
Sorgen macht, ist die Entwicklung des österreichischen Kapitalmarktes. Es gibt
zwar eine deutliche Steigerung, und auch das Emissionsvolumen ist gestiegen,
aber die Zahl der Titel als solche sind gegenüber der Zeit vor drei Jahren, als
mehr als hundert Titel an der Wiener Börse zu verzeichnen waren, in diesem Jahr
auf 91 reduziert worden. Daher muss man sagen: Das Restrisiko bei all diesen
Verfahren ist natürlich die Kapitaldeckung, und die führt zu Schwankungen.
Trotzdem werden wir dieser Novelle zustimmen. Aber man sollte diese Punkte in einem
nächsten Schritt entsprechend berücksichtigen. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
19.51
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir bekennen uns zu der zweiten Säule der Pensionsvorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge, und damit zur dreisäuligen Altersvorsorge insgesamt. Wir bekennen uns dazu, das Vertrauen in die zweite Säule der Pensionsvorsorge stärken zu wollen, und haben daher mit dieser Novelle eine wesentliche Maßnahme gesetzt, um dieses Ziel zu erreichen.
Wir haben nicht nur die Wahlfreiheit verbessert und erweitert, indem die betriebliche Kollektivversicherung für den Anwartschaftsberechtigten eine Alternative zum Pensionskassenprodukt darstellen wird, sondern wir haben auch das Pensionskassenprodukt wesentlich weiterentwickelt Unter anderem – und das ist sehr wichtig – durch einen optionalen Verzicht auf die Mindestertragsrücklage. Damit werden die Pensionskassen attraktiver, flexibler und in den Verwaltungsaufwendungen deutlich günstiger. Natürlich wäre es auch gut gewesen, wenn wir die Mindestertragsrücklage den einzelnen Verrechnungskreisen hätten zuordnen können. Dazu bekenne ich mich nach wie vor, zumal es ja keine abgeschlossenen gesetzgebenden Regelungen gibt, sondern auch da Weiterentwicklungen künftig möglich sind.
Ein Wort noch zu Kollegem Matznetter: Es
ist sehr schön, wenn man mit Generaldirektoren spricht. Es ist, glaube ich,
eine Selbstverständlichkeit, dass man mit den Menschen, die in der Praxis
unsere Gesetze umsetzen müssen, regelmäßig den Dialog führt. Wir tun es
täglich! Kollege Matznetter spricht halt ab und zu mit Generaldirektoren. Gut,
es sei ihm unbenommen, das ist offensichtlich sein Level, unter den er sich
nicht begeben will. Aber dass er auf Grund von Gesprächen mit Generaldirektoren
meint, auf entsprechende Absicherungsmaßnahmen gesetzlicher Natur dann verzichten
zu können, wenn es darum geht, nach drei atypisch schlechten Kapitalmarktjahren
langfristig die Pensionskassen und damit die Interessen der
Anwartschaftsberechtigten und der Leistungsberechtigten abzusichern, das
erstaunt doch. Das würde ich als einen grob fahrlässigen Umgang mit den
Interessen der Pensionskassenberechtigten werten. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Jarolim – in Richtung ÖVP –: Da hätte
auch der Tancsits etwas abschreiben können! – Abg. Dr. Brinek,
replizierend: Der Herr Jarolim auch!)
19.54