Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei zu dieser Novelle liegt nur darin begründet, dass sie innerhalb dieses Systems eine Verbesserung darstellt, da man bestimmte Ausweitungen, zum Beispiel betriebliche Kollektivversicherungen vornimmt. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass die SPÖ in Wirklichkeit dieses Pensionskassensystem mit dem Ziel des Aufbaus einer zweiten Säule nicht so euphorisch sieht, wie das mein Vorredner oder andere Redner von den Regierungsparteien tun, und das hat einen einfachen Grund: Es ändert nämlich nichts daran, dass dieses System ein höheres Risiko darstellt als ein Umlageverfahren. Das ist ganz unbestritten. Wenn ich mir anschaue, wie sich die Pensionskassen international seit 2000 entwickelt haben, dann muss ich sagen: Es scheint auf der Hand zu liegen, wie viel da an Kapital vernichtet wurde, entgegen der Ankündigungen auf hohe Ertragsaussichten. Letztlich wurde auch in Österreich durch das BÜG 2003 schon einmal gezeigt, dass nicht alles machbar ist.
In dieser kurzen Zeit möchte ich hier noch Folgendes anbringen: Sie haben ein System entwickelt, das von 10 bis 14 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genützt werden kann – derzeit sind ungefähr 414 000 Personen in Anwartschaft; 370 000 und Leistungsbezug 44 000. Das bedeutet, dass bestenfalls die 10 bis 14 Prozent, die überhaupt in den Genuss dieses Pensionskassensystems kommen, einen Ausgleich für die Pensionskürzungen, die in Zukunft mindestens 15 Prozent betragen, erhalten. Die Mehrzahl der ArbeitnehmerInnen, die nicht in diesem Pensionskassensystem sind, trifft die Pensionskürzung voll. Es besteht also wahrlich kein Grund, sich darüber zu freuen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Noch zwei Punkte dazu: Tatsächlich liegt der Beitrag zu den Pensionskassen im
Durchschnitt unter 2 Prozent, und nur diejenigen, die über der
Höchstbemessungsgrundlage liegen, haben in der Regel etwa 4 Prozent. Also
auch da gibt es eine deutliche Verschiebung zugunsten der Mehrverdiener.
Außerdem ist bei der heutigen Situation auf dem Arbeitsmarkt die Frage zu
stellen, wie viele Menschen es gibt, die mit ungefähr 25, 30 Jahren, mit
dem System, dass der Arbeitgeber sie in einem Pensionskassensystem zusätzlich
versichert, beginnen. Denn nur dann gibt es die Möglichkeit für den/die
Arbeitnehmer/in bis maximal in der gleichen Höhe einen Beitrag zu leisten.
Wenn man also über viele Jahrzehnte diese Möglichkeit nutzt, erhält man am
Ende seiner Berufslaufbahn etwa 15 Prozent zu seiner ASVG-Pension dazu.
Das ist genau das, was durch die jüngste Pensionsreform vorher weggenommen
wurde. Wahrlich kein Grund zum Jubeln, aber es ist eine Verbesserung innerhalb
des Systems, ohne das System selbst rechtfertigen zu wollen! (Beifall bei
der SPÖ.)
19.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ich kann nahtlos an die Ausführungen meines Kollegen Bauer anschließen: Wir stimmen diesem System, über das wir hier heute reden und dem wir auch zustimmen werden, nicht deshalb zu, weil wir davon so begeistert sind, sondern deswegen, weil wir bestehende Systeme damit verbessern wollen. Man kann sich da eine Schlüsselzahl merken: Man muss in etwa 70 000 € in das System einzah-