20.07
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorerst möchte ich kurz auf die beiden Abkommen zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung mit Kasachstan und der Republik San Marino eingehen.
Je umfangreicher die Auslandstätigkeiten von Steuerpflichtigen sind, desto mehr steigt für diese die Bedeutung des Internationalen Steuerrechts und damit das Risiko einer internationalen Doppelbesteuerung. Die Aufgabe solcher Abkommen besteht einerseits in der Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung und andererseits in der Unterbindung internationaler Steuerumgehungen. Sie bieten eine optimale Rechtssicherheit.
Der Ausbau und die Modernisierung des Netzwerkes der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in einer globalen Weltwirtschaft wird daher zu einem immer wichtigeren Erfordernis der heutigen Zeit. Österreich hat weltweit mit bereits über 60 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und ist auf dem allerbesten Weg, die internationale Konkurrenzfähigkeit des eigenen Wirtschaftsstandortes nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auszubauen und damit den notwendigen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung zu leisten.
Im Bestreben, neue Märkte zu erschließen, ist Österreich seit geraumer Zeit auch bemüht, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen, wie des nunmehr vorliegenden zwischen Österreich und Äthiopien, ist es vor allem, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und sie dabei gegen allenfalls auftretende Risiken abzusichern.
Auch im Verhältnis zu Äthiopien besteht seitens der österreichischen Wirtschaft Interesse an Investitionen in diesem Land. Bereits in den sechziger Jahren gab es rege Wirtschaftstätigkeiten zwischen österreichischen Firmen und Äthiopien, jedoch waren die Investitionen auf Grund der schlechten Rechtssicherheit noch relativ unbedeutend.
Alles in allem sind das also wesentliche
Bausteine, um Österreichs Wirtschaft zu stärken und auszubauen und damit den
notwendigen Beitrag auch zur Arbeitsplatzsicherung zu leisten. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.
20.09
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Sowohl die beiden Doppelbesteuerungsabkommen als auch das erwähnte Investitionsschutzabkommen werden unsere Zustimmung finden. Hinsichtlich des Investitionsschutzabkommens gibt es von uns allerdings den Zusatz, dass das Wirtschaftsministerium zugesagt hat, die Musterabkommen im Lichte der Parlamentarischen Enquete, die stattgefunden hat, zu überarbeiten.
Ein paar Worte noch zum Scheidemünzengesetz. Die anstehende Novelle beschränkt die Annahmeverpflichtung der auf Euro und Cent lautenden Gold- und Gedenkmünzen, die bisher mit zehn Stück beschränkt war, nunmehr auch betragsmäßig auf 1 000 €.
Dagegen gibt es inhaltlich nichts einzuwenden. Ich möchte aber auch aus Fragen der Verwaltungsökonomie und Verwaltungseffizienz darauf hinweisen, dass es sich hiebei um eine Novelle handelt, die wahrscheinlich niemals zur Anwendung gelangen wird.