Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 227

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wort kann nur sein: Zusammenarbeit, Zusammenarbeit mit unseren direkten Nachbarn, weiters Zusammenarbeit in Europa, enge europäische Zusammenarbeit also.

Weiters ist es wichtig, strategische Partner zu finden, die in Herkunfts-, aber auch Transitbereichen Sicherungsprobleme, so genannte Hot spots, mit uns zu bekämpfen versuchen. Staatsverträge wie die beiden eben diskutierten haben dabei sehr, sehr hohe Priorität. Sie haben zum Ziel, mit Nachbarstaaten grenzüberschreitende Möglich­keiten auszuhandeln, eine klar definierte Rechtsgrundlage zu geben, um eine enge polizeiliche Kooperation auch wirklich in unserem Umfeld schaffen zu können.

Mit diesen beiden Übereinkommen haben wir nunmehr mit sechs Nachbarländern solche Verträge geschlossen. Diese stellen ganz sicher ein wichtiges Element dar, um das Sicherheitsnetzwerk in Europa enger und dichter knüpfen zu können sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Ich meine, dass wir mit diesen Staatsverträgen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines Raumes der Sicherheit und des Rechtes innerhalb der Europäischen Union leis­ten, dass damit aber auch – und das ist sehr wichtig – die EU-Mitgliedstaaten Slowakei und Slowenien in diese enge polizeiliche Kooperation, die wir im Schengen-Raum so dringend nötig haben, einbezogen werden.

Man kann daher nur sagen: Je besser die Kooperation mit unseren Nachbarn ist, je mehr Sicherheit wir in der Mitte unseres Europas haben, desto sicherer wird auch unser schönes Land Österreich sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.49

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


20.49

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine Vorredner haben ja inhaltlich schon sehr viel zu diesem Vertrag über die polizei­liche Zusammenarbeit mit Slowenien beziehungsweise mit der Slowakei gesagt; dem ist nicht viel hinzuzufügen.

Es geht im Wesentlichen darum, dass im Rahmen des Aufbaus eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Republik Österreich mit einer Anzahl von mitteleuropäischen und osteuropäischen Staaten eine Sicherheitspartner­schaft eingegangen ist, wobei Teil dieser Strategie der Abschluss von bilateralen Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit ist. Dadurch wird die grenz­überschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten wesentlich erweitert und vertieft.

Meine Vorredner sind ja schon auf einige dieser Tatsachen wie grenzüberschreitende Observation, grenzüberschreitende Nacheile oder auch verdeckte Ermittlungen einge­gangen, man braucht also nicht mehr viel dazu zu sagen. In Wirklichkeit gestehen ein­ander beide Staaten im gegenständlichen Fall einen Eingriff in die Souveränitätsrechte jeweils zu, was aber völkerrechtlich gedeckt ist.

Insgesamt ist dazu zu sagen, insbesondere im Hinblick auf Slowenien möchte ich das sagen, dass auf Grund der verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu hoffen ist, dass durch die institutionellen Voraussetzungen für die vertiefte Zusam­menarbeit in diesem Gebiet auch bessere nachbarschaftliche Beziehungen entstehen mögen, dass es Chancen gibt zur Verbesserung der Nachbarschaft in einer sensiblen Zone über gegenseitiges Kennenlernen, über gemeinsames Arbeiten und den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und dass die EU damit die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Grenzen gefallen sind und dass die Grenzen in den Köpfen


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