Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 243

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zugrunde, dass es seitens der Oppositionsparteien, insbesondere des Teams um Josef Broukal, Erwin Niederwieser, Freunde und Freundinnen, nachhaltige Kompetenz, Überzeugungs- und auch Kooperationswillen gibt. (Abg. Neudeck: Irgendwas hat’s mit Eigenlob! Da gibt es ein Sprichwort!)

Und ich möchte auch anmerken, dass es seitens Ihrer Fraktion vielleicht doch an­gebracht wäre, uns den Entschließungsantrag, den wir heute einbringen werden, zu ersparen, weil wir auch von den Regierungsparteien angesichts des guten Klimas in diesem Zusammenhang voraussetzen, dass sie auf noch bessere Vorschläge von Novellierungen und Änderungen auch eingehen. Aber: Kommt Zeit, kommt vielleicht auch der Kooperationswille seitens der Regierungsfraktionen.

Frau Kollegin Brinek hat die Verbesserungen erwähnt und formuliert. Wir werden zustimmen, dennoch – und das weiß die Frau Bundesministerin selbst – gibt es Hand­lungsbedarf: erstens bei der Indexanpassung der Stipendienhöhen und entsprechen­den Bemessungsgrundlagen, zweitens – und das muss daneben erwähnt sein, auch wenn es nicht konkrete Sache ist – im Bereich der Forschungsförderung. Wir haben erfahren, dass etwa im AKH Forschungsförderungsmittel verwendet werden, um Nachtdienste abzugelten. (Abg. Dr. Brinek: Auch um Patientenbetreuung ...!) – Ich komme dann darauf zurück.

Auf Grund der neuen Studienpläne für Medizinische Universitäten kommt es auf Grund fehlender Infrastruktur zu Wartezeiten, auch unverschuldeten Wartezeiten. Das kann bedeuten, dass man die Familienförderung und die Stipendienberechtigung verliert.

Uns geht es auch um die nachhaltige Abschaffung der ungerechten Barriere Studien­gebühren, weil nachweislich Studierende aus einkommensschwachen Familien aus­steigen oder gar nicht einsteigen ins Studium, und zweitens, weil 20 Prozent des gesamten Stipendienvolumens dafür aufgewendet werden, um die Studiengebühren wieder zu refundieren.

Ich denke, das ist weder kreativ noch sozial, noch innovativ, und wir erwarten uns da­her die Bereitschaft zur Änderung.

Daher bringe ich im Namen von Josef Broukal und GenossInnen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Broukal und KollegInnen betreffend Verbesserungen des Studien­förderungsgesetzes und Abschaffung der Studiengebühren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen beziehungsweise einen Gesetzesentwurf dazu vorzulegen:

Abschaffung der Studiengebühren

Indexanpassung der Stipendienhöhen und -bemessungsgrundlagen, da diese zuletzt 1999 (!) vorgenommen wurde

Anhebung der Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 40 Jahre

Entfall der Überbrückung der Altersgrenzen bei weiterführenden Studien (Magister- und Doktoratsstudium)

Verbesserung des Studienabschlussstipendiums: Wie bei anderen Stipendienbeziehe­rInnen soll ein Ersatz der Studiengebühren erfolgen und ein Verdienst neben dem Stipendienbezug bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich sein. Auch eine Angleichung der Altersgrenze beim Zuschuss von Kinderbetreuungskosten von studierenden Eltern


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