17. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft
und Forschung über den Antrag 488/A der Abgeordneten Dr. Gertrude
Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (785
d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Ihre Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
21.41
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich – das ist für die Insider und Mitglieder des Wissenschaftsausschusses nichts Neues –, eine Vier-Parteien-Einigung ankündigen zu können, bedanke mich auch noch für die kooperative Atmosphäre und das gute Klima, das wir im Ausschuss hatten – nicht nur zu diesem Punkt, sondern auch zu Wissenschafts- und Forschungsfragen, vor allem Perspektiven dazu –, und ich freue mich, dass es eben zu dieser Einigung gekommen ist, zu einer Verbesserung für die Studierenden.
Die Neuregelung ist ein Erfolg für sie, weil jetzt die Zeit zwischen dem Doktoratsstudium und dem Diplomstudium, wenn ein anderes Studium begonnen wurde, nicht mehr stipendienbezugsfrei sein muss oder im Falle von Ansuchen nicht mehr gewährt wird, dass auch die Zeit zwischen Magisterstudium und Baccalaureatsstudium so gehandhabt wird, dass bei einem weiteren begonnen Studium auch ein Stipendium, eine Studienförderung beantragt werden kann.
In diesem schon zitierten positiven, konstruktiven Klima ist es uns gelungen, im Ausschuss noch weitere Verbesserungen zu erreichen, wie etwa, dass der Mindeststudienerfolg für Magisterstudien gemäß Bologna-Modell geklärt wird; dass das Studienabschlussstipendium besser geregelt wird; dass die Förderung von Auslandsstudien verbessert wird; sie sollten bereits ab dem dritten Semester möglich sein. Wenn wir einen europäischen Forschungs- und Hochschulraum wollen, sollten wir diese größere Mobilität erreichen können. Und mit der Neugliederung der Universitäten – nicht selbstverständlich gibt es Fakultäten – sollten auch das Leistungsstipendium und die Förderstipendien dort vergeben, gehandhabt, entschieden werden können, wo die jeweilige Organisationseinheit, Organisationsebene darüber neu zu befinden hat.
Der Erfolgsnachweis für Magisterstudien soll auf Grund des Vertrauensschutzes für die Studierenden gelten, die erst im Studienjahr 2005/2006 ihr Studium antreten.
Meine Damen und Herren, abschließend: Eine
gute Nachricht für die Studierenden! Ich bin sicher, es gibt sehr viel
Zustimmung, und ich wünsche mir bald wieder so ein gutes Gesetz. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.43
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ihre Redezeit beträgt 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
21.43
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Kollegen und Kolleginnen! Frau Kollegin Brinek hat knapp und kurz dieses positive und gute Klima im Ausschuss erwähnt, und ich erwähne knapp und kurz: Dem guten Klima im Ausschuss liegt auch