Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 241

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Sie ihm Arbeit geben können, dann müssen Sie ihm Arbeit vermitteln können, wenn er in Freiheit ist. Sie können das nicht mit ausländischen Häftlingen!

Der einzige sinnvolle Ausweg ist nun einmal – und deswegen habe ich mich noch ein­mal zu Wort gemeldet –, dass diese Häftlinge in ihre Heimatländer gebracht werden, dort beurteilt werden und die Strafe über sie vollzogen wird und sie dort resozialisiert werden. Sie können das in Österreich nicht bewerkstelligen! (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.37

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen, in 696 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung ertei­len, um ein entsprechendes Zeichen. Herr Kollege Pilz, Frau Kollegin Moser? (Abg. Dr. Gabriela Moser: Nein, wir sind dagegen!) – Das ist mehrstimmig angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die dänische, englische, fin­nische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auf­liegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch dies ist mehrstimmig angenommen. (Abg. Großruck: Die Grünen sind dagegen!)

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen, in 697 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Diese Vorlage findet die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses. Sie ist daher einstimmig angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die dänische, englische, fin­nische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auf­liegen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Das ist daher angenommen.

 


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