in der Studienabschlussphase, die derzeit noch immer 38 Jahre beträgt, an jene beim Studienabschlussstipendium (41 Jahre) ist notwendig
Berücksichtigung von wichtigen Gründen bei Nachweis des Studienerfolgs auch nach den ersten zwei Semestern
Verordnungssemester für Studierende nach dem neuen Medizin-Curriculum.“
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Ich erwarte, sehr berechtigt, Ihre
Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Trunk verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal und KollegInnen betreffend Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der Studiengebühren ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Ihre Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
21.47
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Trunk, ich glaube, es wird wirklich einmal an der Zeit, dass Sie kapieren, dass Studiengebühren kein Hindernis für die Studierenden sind (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Eine vage Hoffnung!), was sich ganz eindeutig an der Zahl der neu Inskribierenden und generell der Studierenden jedes Jahr, und so auch heuer, zeigt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mandak: Weil die Eltern zahlen müssen!)
Die Novellierung dieses Studienförderungsgesetzes wird wirklich den aktuellen Gegebenheiten der Studierenden gerecht. Einerseits werden die neuen Uni-Strukturen angepasst, aber auch dem tatsächlichen Verlauf der Studierenden wird Rechnung getragen. So soll es auch insbesondere für sehr leistungsorientierte Studierende kein Problem mehr sein, zwischen einem Grundstudium und einem weiterführenden Studium auch noch ein paralleles Studium zu führen und dennoch nicht um die Studienförderung umzufallen.
So wie in der letzten Novellierung, die im September 2003 in Kraft getreten ist, wo ganz spezifische Zielgruppen bei der Studienförderung berücksichtigt wurden, werden auch jetzt, bei dieser Novellierung, bei den Studienabschlussstipendien besondere Härtefälle berücksichtigt, wenn dadurch eine Zeit nicht eingehalten werden kann.
Ein Punkt, der sicher in nächster Zeit bei allen Stipendien berücksichtigt werden muss, ist die Untersuchung und der Bericht des Rates für Forschung und Technologie, der ja festgestellt hat, dass das ganze System der Stipendien sehr zersplittert ist, dass sehr hohe Verwaltungskosten anfallen, und dass es in Zukunft gerade im Bereich der Stipendien mehr Transparenz und Straffung im Sinne eines One-stop-shop geben muss.
Sehr geehrte Damen und Herren von der
Opposition! Ich finde es sehr positiv, dass Sie diesmal zustimmen – bei
der letzten Novellierung des Studienförderungsgesetzes haben Sie das leider
verweigert, obwohl auch das damals eine sehr große Verbesserung war –, und
ich wünsche mir, dass wir in Zukunft im Sinne der Studierenden weiterhin so
positive Gesetze beschließen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
21.50
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.