Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 244

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in der Studienabschlussphase, die derzeit noch immer 38 Jahre beträgt, an jene beim Studienabschlussstipendium (41 Jahre) ist notwendig

Berücksichtigung von wichtigen Gründen bei Nachweis des Studienerfolgs auch nach den ersten zwei Semestern

Verordnungssemester für Studierende nach dem neuen Medizin-Curriculum.“

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Ich erwarte, sehr berechtigt, Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Trunk verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal und KollegInnen betreffend Verbes­serungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der Studiengebühren ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Ihre Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.47

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Trunk, ich glaube, es wird wirklich einmal an der Zeit, dass Sie kapieren, dass Studiengebühren kein Hindernis für die Studierenden sind (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Eine vage Hoffnung!), was sich ganz eindeutig an der Zahl der neu Inskribierenden und generell der Studierenden jedes Jahr, und so auch heuer, zeigt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mandak: Weil die Eltern zahlen müssen!)

Die Novellierung dieses Studienförderungsgesetzes wird wirklich den aktuellen Gege­benheiten der Studierenden gerecht. Einerseits werden die neuen Uni-Strukturen an­gepasst, aber auch dem tatsächlichen Verlauf der Studierenden wird Rechnung getra­gen. So soll es auch insbesondere für sehr leistungsorientierte Studierende kein Pro­blem mehr sein, zwischen einem Grundstudium und einem weiterführenden Studium auch noch ein paralleles Studium zu führen und dennoch nicht um die Studienförde­rung umzufallen.

So wie in der letzten Novellierung, die im September 2003 in Kraft getreten ist, wo ganz spezifische Zielgruppen bei der Studienförderung berücksichtigt wurden, werden auch jetzt, bei dieser Novellierung, bei den Studienabschlussstipendien besondere Härtefälle berücksichtigt, wenn dadurch eine Zeit nicht eingehalten werden kann.

Ein Punkt, der sicher in nächster Zeit bei allen Stipendien berücksichtigt werden muss, ist die Untersuchung und der Bericht des Rates für Forschung und Technologie, der ja festgestellt hat, dass das ganze System der Stipendien sehr zersplittert ist, dass sehr hohe Verwaltungskosten anfallen, und dass es in Zukunft gerade im Bereich der Sti­pendien mehr Transparenz und Straffung im Sinne eines One-stop-shop geben muss.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition! Ich finde es sehr positiv, dass Sie diesmal zustimmen – bei der letzten Novellierung des Studienförderungsgesetzes ha­ben Sie das leider verweigert, obwohl auch das damals eine sehr große Verbesserung war –, und ich wünsche mir, dass wir in Zukunft im Sinne der Studierenden weiterhin so positive Gesetze beschließen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.50

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


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