Abschließend noch ganz kurz zu Ihrem Antrag beziehungsweise zu einem Teil von diesem: Die Abschaffung der Studiengebühren wäre ein Schritt zurück in die Vergangenheit. Ihr Antrag enthält alles, was teuer ist, aber nicht gut. – Gute Nacht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Keine Ahnung von der Materie!)
22.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig die letzte Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Hütl. Auch er wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Bitte, Herr Kollege.
22.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die vier Parlamentsparteien haben sich jetzt auf dieses Studienförderungsgesetz geeinigt. Es wird Erleichterungen bei den Stipendien bezüglich Zweitstudien, Studienabschluss und Auslandssemester bringen.
Positiv hervorzuheben ist auch einmal die Studienbeihilfenbehörde, denn diese wurde vom Rechnungshof in seinem Wahrnehmungsbericht besonders positiv bewertet, insbesondere wegen ihres Qualitätsmanagements und ihrer Kundenorientierung und wegen des Informations- und Serviceangebotes.
Ich habe schon gesagt, dass Auslandsstipendien erleichtert werden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es in Niederösterreich auch ein diesbezügliches Stipendium gibt. Es heißt Top-Stipendium Ausland, und es wird bis zu einem Betrag von maximal 5 000 € für einen Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten bis zu maximal zwölf Monaten vergeben, ebenfalls ab dem dritten Semester.
Positiv zu erwähnen ist auch die allgemeine Entwicklung der Studienbeihilfen: Annähernd 47 000 Studierende haben im Wintersemester 2004/2005 eine Studienförderung erhalten. Das ist eine Steigerung von 1,5 Prozent gegenüber vor einem Jahr. Im Studienjahr 2000/2001 waren es noch 34 000 Stipendienbezieher – das bedeutet eine Steigerung um 35 Prozent in den letzten vier Jahren.
Jeder fünfte Uni-Studierende und fast jeder dritte FH-Studierende erhält eine Studienförderung. Das heißt, es ist dafür gesorgt – und ich zitiere hier wieder einmal die Frau Bundesministerin –, dass jeder, der studieren will und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, auch studieren kann, und das ist sicherlich ein weiterer Schritt in Richtung europäischer Hochschulraum, in Richtung Bologna-Ziele. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.10
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 785 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch hier liegt Einstimmigkeit vor. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.