Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der Studiengebühren.
Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. (Abg. Dr. Gusenbauer – in Richtung der sich nicht von ihren Sitzen erhebenden Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen –: Da sind Sie wieder zu feig!) – Dieser Antrag findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.
18. Punkt
Regierungsvorlage:
Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung
der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang
(666 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Von der Vorberatung in einem Ausschuss wurde Abstand genommen.
Zum Wort ist dazu niemand gemeldet.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Gegenstand ist die Genehmigung der Regierungsvorlage: Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang, 666 der Beilagen.
Wer hierfür eintritt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
19. Punkt
Regierungsvorlage: Protokoll über die
Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
(665 d.B.) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auch hier wurde von der Vorberatung in einem Ausschuss Abstand genommen.
Wortmeldungen liegen dazu keine vor.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Gegenstand ist die Genehmigung der Regierungsvorlage: Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung, 665 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Herr Kollege Kräuter, sind Sie dafür oder dagegen? (Abg. Dr. Kräuter erhebt sich von seinem Sitzplatz.) – Sie sind dafür! Damit ist die Einstimmigkeit gesichert. Das Protokoll ist somit einstimmig angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die französische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.