Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 24

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zeichen.) – Ich darf noch einmal darum bitten, den Geräuschpegel etwas niedriger zu halten!

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Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Lunacek beantragt hat, dem Aus­schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 86/A der Abge­ordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird, eine Frist bis 30. März 2005 zu setzen.

Ferner liegt wiederum das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über den Frist­setzungsantrag des Abgeordneten Dr. Cap stattfinden.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Verhand­lung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen. Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um Berichte des Umweltausschusses über die Anträge 511/A der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden, 827 der Beilagen, sowie 512/A (E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kopf, Wittauer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Position Österreichs zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW) und in anderen Gremien, 826 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der 24-stündigen Auflie­gefrist hinsichtlich dieser beiden Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Die Zweidrittelmehrheit ist gegeben, das kommt daher auf die Tagesordnung.

10.05.00Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2636/J bis 2700/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 28/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 2361/AB bis 2450/AB.

3. Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 26/ABPR und 27/ABPR.

4. Initiativantrag:

Zurückziehung: 524/A.

5. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördenge­setz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B.),

 


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