zeichen.) – Ich darf noch einmal darum bitten, den Geräuschpegel etwas niedriger zu halten!
*****
Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Lunacek beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 86/A der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird, eine Frist bis 30. März 2005 zu setzen.
Ferner liegt wiederum das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Cap stattfinden.
Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen. Bei den Punkten 3 und 4 handelt es sich um Berichte des Umweltausschusses über die Anträge 511/A der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden, 827 der Beilagen, sowie 512/A (E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kopf, Wittauer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Position Österreichs zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW) und in anderen Gremien, 826 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist hinsichtlich dieser beiden Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Die Zweidrittelmehrheit ist gegeben, das kommt daher auf die Tagesordnung.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden
Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2636/J bis 2700/J.
Schriftliche
Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 28/JPR.
2.
Anfragebeantwortungen: 2361/AB bis 2450/AB.
3.
Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 26/ABPR und 27/ABPR.
4.
Initiativantrag:
Zurückziehung: 524/A.
5.
Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das
Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das
Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B.),