sident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen. – Bedienstete der Parlamentsdirektion entfernen die Transparente von der Galerie.)
Ich darf gleich auf dieses Argument eingehen: Wir haben diesen Weg in Österreich gewählt, weil wir eine Volksabstimmung über eine grundsätzliche Frage nicht ausschließen wollen, aber eine Volksabstimmung ist wohl auf jene Fälle zu begrenzen, bei welchen es um grundsätzliche Fragen geht, bei welchen es um Prinzipien geht, die weit in die Zukunft reichen – beides würde ich in diesem Fall befürworten –, aber auch in jenen Fällen, bei welchen es um sehr kontroversielle Fragen geht. Nur: Das sehe ich in diesem Fall nicht! Alle Parteien, die im Nationalrat vertreten sind, bekennen sich zu dieser Europäischen Verfassung, und ich glaube daher, dass wir da nicht das Volk fragen müssen. Ich bin überzeugt davon, dass eine ganz große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher dieser Verfassung auch die Zustimmung geben würde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Ich darf auch begründen, warum. Wenn ich sage, dass es ein neues Gesicht nach innen und nach außen gibt, dann ist das leicht zu beweisen: Mit der Europäischen Verfassung werden Bürgerrechte festgeschrieben, Bürgerrechte, die besagen, welche Rechte – festgeschrieben in einer Verfassung – ein einzelner europäischer Bürger im Rahmen dieser Union hat und auch einklagen kann.
Ich glaube, dass dies ein Signal nach innen ist, dass die Europäische Union auch Antworten gibt, wenn Bürger fragen: Was habe ich davon?, weil sie damit mit Rechten ausgestattet sind, wie wir das in einem Rechtsstaat wie in Österreich als selbstverständlich empfinden.
Es ist aber auch nach außen ein ganz wichtiges Signal, weil wir in Europa mit dieser Institutionalisierung von Bürgerrechten auch ein Signal gegenüber anderen Kontinenten, gegenüber anderen Gesellschaften geben. Ich würde sagen, es ist ein Markenzeichen dieses gemeinsamen Europa, dass es Bürgerrechte in dieser Art verfassungsrechtlich festschreibt. – und das ist gut und richtig so! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Zum Zweiten: Warum ist das ein neues Antlitz? – Wir haben in dieser Verfassung auch mehr Rechte für das Europäische Parlament festgeschrieben. Es ist ein Signal, dass zukünftig bei allen Rechtsmaterien ein Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments stattfinden wird, ein Signal nach innen, dass das Europäische Parlament eine echte Bürgerkammer ist, wo jeder, der bei Europawahlen mitwählt, auch weiß, dass seine Abgeordneten im Europäischen Parlament das Recht haben, Gesetzgebung voll und ganz zu betreiben.
Dies ist auch nach außen ein wichtiges Signal, weil wir damit in der Europäischen Union sagen: Wir stehen für Demokratie! Das ist ein Markenzeichen Europas, das sich durchaus sehen lassen kann. Andere Gesellschaften, andere Kontinente könnten sich, glaube ich, diesbezüglich ein Beispiel nehmen.
Ich darf noch ein Drittes anführen: Mit der Europäischen Verfassung gibt es auch einen gemeinsamen Außenminister, eine gemeinsame Sicherheitspolitik. Das ist ein richtiges Signal nach außen, weil es wichtig ist, dass auch andere sehen, dass Europa sich mit einer Stimme am Weltgeschehen beteiligt, und ein richtiges Signal nach innen, weil es wichtig ist, dass alle Staaten an einem Strang ziehen, wenn es um so wichtige Fragen wie Nachbarschaftspolitik, wenn es um Frieden und Wohlstandssicherung in Europa geht.
Ich halte es daher für richtig und wichtig, dass wir dieses Signal mit einer Europäischen Verfassung setzen, und ich möchte sagen, dass wir als Österreichische Volkspartei mit der vollen Zuversicht und mit guten Argumenten für diese Europäische Verfassung