Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 45

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den das Mitentscheidungsverfahren für das Europäische Parlament haben und einen Außenminister für die Europäische Union. Wir werden aber auch die Bürgerrechts­charta und die Daseinsvorsorge in dieser Europäischen Verfassung verankert haben.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sehen diese Notwendigkeit ein, und wir unterstützen sie – aber nicht, ohne dazuzusagen, dass wir selbstverständlich die Reali­sierung, die Umsetzung, die Interpretation dieser neuen Europäischen Verfassung kritisch verfolgen und dabei auch auf die Interessen Österreichs achten werden. Es wird notwendig sein, dass man ab 2014 die Regelung, dass nicht mehr jedes EU-Mitgliedsland einen Kommissar hat, noch einmal aufs europäische Tapet bringt. Der Herr Bundeskanzler hat das ja auch schon angekündigt, und zwar auf einem Gipfel auf europäischer Ebene, und wir unterstützen ihn dabei.

Es wird auch notwendig sein, darauf zu achten, dass es vor neuen Erweiterungs­schritten eine Vertiefung der Europäischen Union gibt. Vertiefung heißt, dass wir die neuen Regelungen der Europäischen Verfassung in der Realität erst einmal erproben und uns klar werden, welche neuen Schritte in die Zukunft die Europäische Union mit dieser neuen Verfassung überhaupt gehen kann und in welcher Weise diese einzelnen Schritte gesetzt werden, zum Beispiel, was den neuen Außenminister betrifft, ob er überhaupt auf die Mehrheit innerhalb der Europäischen Union trifft und eine wirklich effiziente europäische Außenpolitik machen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum Thema „Volksabstimmung“. Ich kann nicht nachvollziehen, was Kollege Einem dazu gesagt hat, aber auch das nicht, was Kollege Spindelegger dazu gesagt hat. Ich darf Sie alle daran erinnern, dass wir uns eigentlich darüber schon einig sind, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine europaweite Volksabstimmung einsetzt. Wir Freiheitlichen haben das begrüßt und unterstützt, und wir unterstützen Sie, Herr Bundeskanzler und Frau Außenminister, weiterhin in diesem Bemühen, auf europäischer Ebene eine Volksab­stimmung am Schluss des Ratifizierungsverfahrens über diese Verfassung abzuhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieses Ratifizierungsverfahren ist ja noch nicht an sein Ende gelangt. Zahlreiche Mit­gliedstaaten der Europäischen Union werden noch nationale Volksabstimmungen haben; eine ist schon über die Bühne gegangen. Zahlreiche EU-Mitgliedsländer wer­den ihrer Bevölkerung diese neue Europäische Verfassung mitteilen müssen, und wir Freiheitlichen halten das für richtig. Ich glaube, es ist falsch, hier herauszutreten und zu sagen, die Bevölkerung verstünde eine solche Verfassung nicht, das Volk wäre zu dumm, darüber abzustimmen. Ich halte das in einer Demokratie nicht für die richtige Position.

Die europäische Ebene wird nämlich immer dann, wenn es um eine plebiszitäre Ent­scheidung geht, meine Damen und Herren, dazu gezwungen (Abg. Silhavy: Das ist Ihre Interpretation!), ihre politischen Inhalte zu übersetzen, damit sie die Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten verstehen kann – und genau das muss auch unser Ziel sein!

Wir dürfen nicht darüber jammern, dass Europa bei den Bürgern noch nicht angekom­men sei, wenn die politische Ebene dafür zu wenig tut und wenn wir gerade bei einer so wichtigen Entscheidung, wie es die neue Europäische Verfassung ist, das sozu­sagen in Kameralistik abhandeln wollen. Ich halte es für notwendig, dass wir eine Volksabstimmung auf europäischer Ebene in die Wege leiten können und dass wir diese neue Europäische Verfassung auch kampagnisieren, dass wir sie übersetzen, dass wir sie für die Bürger unseres Landes verständlich machen. Ich glaube, das ist


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