Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 44

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haben natürlich Sorge, dass das, falls das der Fall wäre, allenfalls zu einer Einschrän­kung der Sozialausgaben führen könne.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Ernsthaftigkeit gesagt: Das ist nicht wahr, dieser Vorwurf oder diese Kritik! In Wirklichkeit sieht die Europäische Verfassung vor, dass die Mitgliedstaaten die Ausgaben, die sie für militärische Zwecke tätigen, effi­zienter einsetzen sollten. Und dagegen sollten wir sein? Natürlich ist es sinnvoll, eine effizientere Nutzung der finanziellen Mittel, die man für militärische Zwecke ausgibt, vorzusehen. Natürlich ist es nicht mehr sinnvoll, in der EU der 25 Mitgliedstaaten 25 Infanteriearmeen aufrecht zu erhalten, die die Außengrenzen jedes einzelnen Landes zu verteidigen haben. Da sind die Mittel viel effizienter einsetzbar, und das ist auch unser Programm.

Nächster Punkt: Es wird von manchen auch behauptet oder geradezu apodiktisch festgestellt, diese EU-Verfassung werde die Neutralität Österreichs beseitigen. (Abg. Scheibner: Das haben Sie eh schon gemacht!)

Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in dieser Form zweifellos falsch! Es stimmt einfach nicht! Sowohl die Bestimmungen, die Solidarität und Bei­stand in Krisenfällen vorsehen, berühren die Neutralität nicht notwendig, als auch die sicherheitspolitische Konzeption der Europäischen Union wurde durch diese Euro­päische Verfassung nicht substantiell geändert. Nichts zwingt Österreich dazu, im Rahmen der EU und auch der künftigen EU-Verfassung eine Politik zu betreiben, die mit der Neutralität nicht vereinbar wäre. Daher sind wir für diese Verfassung, weil wir auch zugleich für die Aufrechterhaltung der Neutralität als Instrument der Friedens­sicherung eintreten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Lassen Sie mich ein Letztes sagen, meine Damen und Herren: Viele von denen, die mir geschrieben haben, fordern eine Volksabstimmung über diese Verfassung (ein Exemplar derselben in die Höhe haltend). Das sind mehr als 300 Seiten Text.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt viele Staaten, die Volksabstimmun­gen vorsehen, weil sie ihre Verfassung dazu zwingt oder weil sie aus innenpolitischen Gründen dafür sind. Sie alle, die Sie heute zuhören und zusehen, zahlen uns einen Haufen Geld dafür, dass wir diese Arbeit machen, nämlich solche Dinge durcharbeiten und mit der Alternative vergleichen. Ich bitte Sie, lassen Sie uns diese Arbeit machen, wir werden sie seriös machen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Dr. Bösch zu Wort. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.13.53

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bun­deskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute eine technische Regelung, die notwendig ist, um den Ratifizierungsprozess für die neue Europäische Verfassung im Hohen Haus über die Bühne zu bringen. Wir Freiheitlichen werden heute diesem Gesetz zustimmen, und wir stehen auch zu dieser Ratifizierung dieser neuen Europäischen Verfassung, weil sie notwendig ist, um eine Union der 25 und bald 27 Mitgliedsländer am Funktionieren zu halten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden mit dieser neuen Europäischen Verfassung um vieles klarere Verhältnisse haben als mit den Verfassungstexten von Nizza und davor. Wir werden einen Präsi­denten haben, der gewählt ist. Wir werden in den wesentlichsten Bereichen die doppelte Mehrheit haben. Wir werden klarere Kompetenzverteilungen haben. Wir wer-


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