Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 67

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und Ihre Verhinderer sorgen dafür, dass nicht mehr Arbeitsplätze in all jenen Bereichen geschaffen werden können! (Widerspruch bei den Grünen.) Das muss man einmal klar und deutlich sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben große Vorhaben, und wir werden sie umsetzen. Es wird demnächst die Segelweltmeisterschaft geben, es wird demnächst die Radweltmeisterschaft in Öster­reich geben und schlussendlich die nachhaltig organisierte Europameisterschaft. Und dass all das im entsprechenden Zeitrahmen möglich ist, dafür sorgt dieser meines Erachtens sehr gute Fortschritt, was die Errichtung von Sportstätten betrifft.

Weder der Redner der SPÖ noch Sie, Frau Kollegin Glawischnig, haben konkret sagen können, wo es zu einer Verschlechterung durch diese Novelle kommt. Sie haben konkret gar nichts gesagt, ich habe aufgepasst: kein konkreter Ansatz, wo es eine Verschlechterung geben soll – und es gibt auch keine! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

In Wirklichkeit ist es ganz anders: Es wird bei der Behörde eine Einzelfallprüfung geben; im Normalfall ist das die Landesregierung. Diese Behörde wird prüfen, ob mit erheblichen schädlichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist – und zwar wird das nach den Kriterien der europäischen UVP-Richtlinie geprüft! Und es gibt eine Entschei­dungsfrist von sechs Wochen.

Wenn ja, Frau Kollegin Glawischnig, wenn es erhebliche schädliche Umweltauswir­kungen geben sollte, dann wird es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Nur die Entscheidungsfrist wird auf vier Monate reduziert, und das ist gut so.

Stellt die Behörde fest, dass nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, dann ist eben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, dann ist für die Genehmigung des Verfahrens die jeweilige Verwaltungsvorschrift ausschlaggebend.

Kein einziges Materiengesetz wird verändert – das ist wichtig, dass das festgehalten wird –, kein einziges! Ob es um Wasserschutz geht, ob es um Luftschutz geht, ob es um Lärmschutz et cetera geht: Diese Materiengesetze bleiben vollinhaltlich aufrecht!

Wenn jemand einen Einwand gegen diesen Feststellungsbescheid hat, dann können alle, wie immer, ihren Einwand einbringen und eine entsprechende Eingabe machen, wieder mit einer Entscheidungsfrist von sechs Wochen versehen.

Unter dem Strich, Kollegin Glawischnig und Kollege Krainer von der SPÖ – vielleicht kann dann noch irgendjemand das begründen, was Sie versucht haben zu sagen, denn begründet haben Sie es nicht (Zwischenrufe bei der SPÖ) –: Die Materien­gesetze werden nicht geändert, das heißt: keine Aufweichung der Umweltstandards! Es gibt ein verkürztes Genehmigungsverfahren, um internationale Fristen bei Großpro­jekten einhalten zu können, und das ist gut so. Die Kosten des Verfahrens werden reduziert. Unter dem Strich also: viele Verbesserungen und keine Verschlechterungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Interesse des erfolgreichen Sport-Groß­veranstaltungslandes Österreich begrüße ich all diese Veränderungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin  ist Frau Abgeordnete Fleckl. 5 Minuten Redezeit. Ich werde bei den nächsten vier Rednern bereits knapp vor dem Ende abläuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.39.26

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! (Staatssekretär Mag. Schweitzer: Was hat sich verschlechtert?) Sie können die Reden für Ihre eigene Fraktion schreiben, wir


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