Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 79

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cherlich ein anderer als jener, den Sie und Ihre ÖVP einschlagen. Wir sind davon über­zeugt – das wurde heute von den Rednern der Sozialdemokratie hier schon mehrmals gesagt –, dass Großprojekte einfach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, obwohl man sicherlich darüber sprechen kann, ob nicht der Aufwand der Projektwerber betreffend die Verwaltung durch geeignete Maßnahmen begrenzt werden kann. Ich möchte hier nur ein Beispiel nennen: Es ist nicht einzusehen, dass es in Österreich bei Sachfragen wie Lärmschutztechnik neun verschiedene Standards gibt, in jedem Bundesland einen anderen! Das kann meiner Ansicht nach durch eine österreichweite Vereinheitlichung vermieden werden.

Das UVP-Gesetz hat, wie wir wissen, im Gegensatz zu den meisten anderen Genehmi­gungsverfahren den riesigen Vorteil, dass für ein Großprojekt nur ein einziges konzent­riertes Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Dieses eine Verfahren ist dann eben aber auch sehr genau durchzuführen!

Ein, wie ich glaube, gutes Beispiel für die Demontage der UVP durch Schwarz-Blau ist auch die seit dem Jahr 2000 geltende Neufestsetzung der projektspezifischen Schwel­lenwerte, ab welchen eine UVP durchgeführt werden muss. Ich habe exemplarisch zwei Fälle herausgenommen, die mir besonders wichtig erscheinen.

Fall Nummer 1 ist die Errichtung von Windkraftanlagen. – Windkraft ist eine erneuer­bare Energie, deren Nutzen viele positive Effekte hat. Aus der Klimapolitik ist die Nut­zung der Windkraft nicht mehr wegzudenken. Für Windkraftanlagen gab es zwar vor 2000 keine Schwellenwerte und auch keine UVP-Pflicht, weil diese Technologie Mitte der neunziger Jahre noch in den Kinderschuhen steckte und damals, plakativ ausge­drückt, bestenfalls nur „Spielzeuganlagen“ errichtet wurden. Mittlerweile aber sind Windkraftwerke so groß, dass sie einen starken Einfluss auf ihre Umgebung und die Lebensqualität haben.

Die im Jahr 2000 eingeführten Schwellenwerte sind aber bei Windkraftanlagen viel zu hoch, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden größtenteils vom Verfahren aus­geschlossen. Deshalb ist es notwendig, dass vor der Errichtung von Windparks deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sehr genau geprüft werden und über den Bau ein Konsens mit den Anrainern gefunden wird!

Fall Nummer 2 betrifft die Errichtung von Tiermastbetrieben. – Herr Minister, für diese existierten, wie Sie wissen, schon vor dem Amtsantritt der blau-schwarzen Koalition Schwellenwerte. Diese Werte wurden aber durch die schwarz-blaue Bundesregierung entweder erhöht oder durch den Wegfall der Summierungsregelung für die Einzel­schwellenwerte nur scheinbar gesenkt. Speziell in den ländlichen Gebieten mit einer jetzt schon hohen Dichte an Tiermastbetrieben wird die zumutbare Belastung der Bevölkerung bei Luftemission und -immission zunehmend überschritten.

Ich möchte Sie, Herr Minister, auch diesbezüglich auffordern, die Schwellenwerte wie­der auf das Niveau von 1999 zu senken.

Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es ist eine Tatsache – und da kann noch so viel darüber diskutiert, das kann noch so beschönigt werden –, dass die UVP-Novelle die Genehmigungskriterien und die Bürgerbeteiligung spürbar verschlechtert! Sie setzen damit einen weiteren Punkt des Demokratieabbaus. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Amen!)

13.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


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