13.23
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es freut mich, dass sich im Zuge dieser Debatte über das UVP-Gesetz einige ÖVP-Abgeordnete und auch der Bundesminister daran erinnern, dass sie ja eigentlich schon vor 2000 in Regierungsverantwortung waren: Einerseits loben sie das UVP-Gesetz (Beifall bei der SPÖ), andererseits wurde auch gemeint, es sei kein Zufall, dass wir in Umweltfragen an der Spitze stünden, stelle doch die ÖVP seit 20 Jahren die Umweltminister! – 20 Jahre sind es nicht, aber immerhin seit 1987.
Worum es bei dieser Diskussion eigentlich geht, ist, dass etwas saniert wird, was in dieser Form nicht saniert werden soll. Die Vorredner haben ja schon darauf hingewiesen: Es ist klar, dass bei einem konkreten Verfahren etwas „vermurkst“ wurde, und dafür nun im letzten Moment eine Gesetzesänderung durchgezogen werden soll, die der UVP und letztlich auch dem zukünftigen Verfahren schadet, weil damit natürlich eine Schleuse geöffnet wird, was wir nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Wenn nun der Herr Bundesminister wiederholt behauptet, es ändere sich ohnehin nichts, dann frage ich mich, warum man dann diese Abänderung braucht, und zwar schon zum dritten, vierten oder fünften Mal! Das ist ja ein Widerspruch! (Beifall bei der SPÖ.)
Also: Man will zwar immer wieder etwas abändern, erklärt aber bei jeder Abänderung, dass sich nichts ändert. Einigen wir uns doch einmal darauf, dass sich sehr wohl etwas ändert!
Letztlich kommt ja auch, geschätzte Damen und Herren, massive fachliche Ablehnung aus Bereichen wie zum Beispiel der Naturschutzanwaltschaft von Vorarlberg oder der Umweltanwälte in den anderen Bundesländern. Deren politische Zugehörigkeit möchte ich hier gar nicht überprüfen, aber Tatsache ist, dass sie festgestellt haben, dass dieser Abänderungsantrag EU-widrig und rechtswidrig ist, wenngleich in der letzten Fassung des Antrages Bemühen – Bemühen! – EU-Konformität zu erreichen, zu erkennen ist, bleibt er in Teilen nach wie vor nicht EU-konform.
Weiters bedeutet der vorliegende Entwurf eine drastische Verschlechterung der UVP in ganz Österreich, und er ist außerdem – das wurde schon deutlich gesagt – ein missglückter Fall einer Anlassgesetzgebung. Festgestellt hat das nicht die Opposition, festgestellt wurde das von den Umweltanwälten und -anwältinnen der einzelnen Bundesländer! Und das ist ja auch ganz offensichtlich!
Das zweite Großprojekt, das man hiebei im Auge hat, ist das Klagenfurter Stadion. Wissen Sie, seit wann bekannt ist, dass die Europameisterschaft in Österreich stattfindet? – Seit dem Jahr 2001! Und nun, im Jahre 2005, müssen wir etwas sanieren, was seit 2001 in einem normalen Verfahren abgewickelt hätte werden können, wenn nicht andere Umstände verhindert hätten, das Verfahren anständig abzuwickeln.
Abschließend möchte ich noch bemerken:
Sollte im Einzelgenehmigungsverfahren festgestellt werden, dass das von der
sachlichen Ebene auf die politische Ebene verschoben wird, dann, geschätzte
Damen und Herren, bedeutet das natürlich keine Rückgabe von Umweltrechten an
die Länder, sondern in Wirklichkeit politische Entscheidungsmöglichkeiten, die
nicht im Interesse der Umwelt sind. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.