Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 81

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13.28.04

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schon bei der Beschlussfassung der letzten Novelle im letzten Jahr sind einige peinliche Pannen passiert. So wurde unter anderem die aus formalen Gründen notwendige Novellierung des Umweltsenatgeset­zes vergessen. Das bedeutet rechtlich, dass zwar die alten Verfahren vor dem beste­henden Senat verhandelt werden können, aber keine neuen. Es bedeutet weiters, dass auch keine Umnominierung von Mitgliedern des Umweltsenats möglich ist. Auch beim UVP-Gesetz selbst passierte ein Flüchtigkeitsfehler, ein Datum war um ein Jahr zu früh angesetzt. Es bedarf daher heute einer raschen Reparatur dieser Missgeschicke.

Diese Fehler werden uns für die Zukunft eine Lehre sein. Wir dachten, der Herr Umweltminister sei in der Lage, formal korrekte Vorlagen ins Parlament zu bringen. – Herr Minister, wir nehmen zur Kenntnis: Dem ist leider nicht so!

Auch inhaltlich glänzte der Umweltminister samt seiner ÖVP und den Freiheitlichen durch Inkompetenz. (Oh-Rufe bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Idee, bestimmte Groß­projekte einer Einzelfallprüfung zu unterziehen, ist unprofessionelle Anlassgesetzge­bung und wird daher von Seiten der Sozialdemokratie striktest abgelehnt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Molterer und Wittauer.)

Kollege Wittauer, mit der vorgelegten UVP-Novelle erfolgt eine skandalöse Verwässe­rung des Umweltstandards und wird eine einseitige Klientelpolitik betrieben! (Zwischen­ruf des Abg. Wittauer.) Das ist ebenfalls völlig inakzeptabel, Kollege Wittauer, die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Sie hat sich bei zirka 60 diesbezüglichen Verfahren positiv bewährt, und wir sehen daher keine Not­wendigkeit einer Änderung. Wir werden daher die Novelle heute ablehnen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Steier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.30.35

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Zwei Wochen anhaltende Proteste zur umstrittenen UVP-Novelle haben gestern Abend zwar dazu geführt, dass die Regierungsparteien ihren Antrag zur Änderung des UVP-Gesetzes zurückgezogen haben, allerdings nur, um ihn durch eine „Light-Version“ zu ersetzen.

Die Regierungsparteien meinen, einen vereinfachten Weg für die Umweltverträglich­keitsprüfung von Großprojekten gefunden zu haben: Vorgesehen ist künftig ein Schnellverfahren für international vereinbarte Projekte, Sportstätten, Teststrecken und Flughafen-Ausbauten. Die Bundesländer sollen von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Faktum ist aber, dass dieses vorgese­hene Schnellverfahren genau auf jene Großprojekte zielt, die bisher schon für eine maßgeschneiderte Anlassgesetzgebung vorgesehen waren, nämlich Spielberg und das Stadion in Klagenfurt. Und gerade der Stadionbau in Klagenfurt ist ja – wie wir alle gehört haben – in Diskussion beziehungsweise der Anlass für diese Änderung der UVP.

Tatsache ist – und das möchte ich dezidiert in diesem Zusammenhang anführen –, dass alle Großprojekte, auch Stadionbauten, in Deutschland über ein Umweltverträg­lichkeitsprüfungs-Verfahren genehmigt wurden. Nur bei uns ist es, obwohl wir seit 2001


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