13.28
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schon bei der Beschlussfassung der letzten Novelle im letzten Jahr sind einige peinliche Pannen passiert. So wurde unter anderem die aus formalen Gründen notwendige Novellierung des Umweltsenatgesetzes vergessen. Das bedeutet rechtlich, dass zwar die alten Verfahren vor dem bestehenden Senat verhandelt werden können, aber keine neuen. Es bedeutet weiters, dass auch keine Umnominierung von Mitgliedern des Umweltsenats möglich ist. Auch beim UVP-Gesetz selbst passierte ein Flüchtigkeitsfehler, ein Datum war um ein Jahr zu früh angesetzt. Es bedarf daher heute einer raschen Reparatur dieser Missgeschicke.
Diese Fehler werden uns für die Zukunft eine Lehre sein. Wir dachten, der Herr Umweltminister sei in der Lage, formal korrekte Vorlagen ins Parlament zu bringen. – Herr Minister, wir nehmen zur Kenntnis: Dem ist leider nicht so!
Auch inhaltlich glänzte der Umweltminister
samt seiner ÖVP und den Freiheitlichen durch Inkompetenz. (Oh-Rufe bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Idee, bestimmte Großprojekte
einer Einzelfallprüfung zu unterziehen, ist unprofessionelle Anlassgesetzgebung
und wird daher von Seiten der Sozialdemokratie striktest abgelehnt, meine sehr
geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der
Abgeordneten Mag. Molterer und Wittauer.)
Kollege Wittauer, mit der vorgelegten
UVP-Novelle erfolgt eine skandalöse Verwässerung des Umweltstandards und wird
eine einseitige Klientelpolitik betrieben! (Zwischenruf
des Abg. Wittauer.) Das ist
ebenfalls völlig inakzeptabel, Kollege Wittauer, die
Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Sie hat
sich bei zirka 60 diesbezüglichen Verfahren positiv bewährt, und wir sehen
daher keine Notwendigkeit einer Änderung. Wir werden daher die Novelle heute
ablehnen. – Ich danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
13.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Zwei Wochen anhaltende Proteste zur umstrittenen UVP-Novelle haben gestern Abend zwar dazu geführt, dass die Regierungsparteien ihren Antrag zur Änderung des UVP-Gesetzes zurückgezogen haben, allerdings nur, um ihn durch eine „Light-Version“ zu ersetzen.
Die Regierungsparteien meinen, einen vereinfachten Weg für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Großprojekten gefunden zu haben: Vorgesehen ist künftig ein Schnellverfahren für international vereinbarte Projekte, Sportstätten, Teststrecken und Flughafen-Ausbauten. Die Bundesländer sollen von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Faktum ist aber, dass dieses vorgesehene Schnellverfahren genau auf jene Großprojekte zielt, die bisher schon für eine maßgeschneiderte Anlassgesetzgebung vorgesehen waren, nämlich Spielberg und das Stadion in Klagenfurt. Und gerade der Stadionbau in Klagenfurt ist ja – wie wir alle gehört haben – in Diskussion beziehungsweise der Anlass für diese Änderung der UVP.
Tatsache ist – und das möchte ich dezidiert in diesem Zusammenhang anführen –, dass alle Großprojekte, auch Stadionbauten, in Deutschland über ein Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren genehmigt wurden. Nur bei uns ist es, obwohl wir seit 2001