Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 108

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es zu einem Gemenge gekommen. Die Justizwachebeamten haben sich schwer getan, sage ich einmal vorsichtig, da zu intervenieren, weil sie gewusst haben, er ist HIV-positiv. Sie haben also aus der Entfernung mit Pfefferspray gearbeitet.

Edwin Ndupu reagiert nicht wie andere Menschen auf Pfefferspray, zeigt nicht die typi­schen Reaktionen, die man beim Einsatz von Pfefferspray hat, wie davonlaufen oder Tränen in den Augen, sondern bleibt dort am Stand. Das ist ein Umstand, auf den ich noch zurückkommen werde.

Dann – ich kürze das Ganze ab, weil es auch nach der Darstellung des Justizministeri­ums und in der Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin nicht ganz klar ist, wie all das passiert ist – wird Edwin Ndupu in seine Zelle gebracht, und während er in der Zelle eingesperrt ist und dort möglicherweise weiter randaliert hat, wird eine Tränen­gaspatrone durch den Essschlitz in die Zelle geworfen.

Anschließend, wobei wir nicht wissen, wie viel Zeit vergangen ist, wird die Zelle von Justizwachebeamten, und zwar nicht wenigen, nämlich von mehr als zehn Personen gestürmt. Edwin Ndupu werden Hand- und Fußfesseln angelegt, und er wird dann in die so genannte Korrektionszelle in der Justizanstalt Stein gebracht.

In der Korrektionszelle erleidet Edwin Ndupu einen ersten Herzstillstand. Er wird reani­miert, erhält Valium, erleidet einen zweiten Herzstillstand und ist tot. Sieben Stunden nach diesem Vorfall kommt der Gerichtsmediziner in die Anstalt, um den toten Gefan­genen zu untersuchen. Er will die Zelle betreten, kann sie aber nicht betreten – das steht auch in seinem Gutachten –, weil die Tränengasrückstände zu hoch sind. Er geht nicht hinein, er besichtigt nicht die Zelle. – Das ist der zweite Umstand, auf den ich noch zurückkommen werde.

Das war es auch schon. Es gibt dann ein Gutachten, in dem festgestellt wird, es ist nie­mand anderer an dem Tode schuld als Edwin Ndupu selbst. Es war ein gewaltsamer Tod, aber Edwin Ndupu hat die Gewalt an sich selbst ausgeübt.

Zweiter Punkt: Tränengas als Todesursache kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, weil bei dem Betreffenden kein Tränengas in der Lunge gefunden wurde.

Das ist merkwürdig, Frau Bundesministerin, und da bin ich auch schon bei der Anfra­gebeantwortung. Sie können sagen, das sei nicht Ihr Problem, das sage der Gutachter. Der Gutachter geht nicht in die Zelle. Er sagt, das Tränengas sei zu stark, und derselbe Gutachter sagt: Tränengas – kein Problem. Das war mit Sicherheit nicht die Todesur­sache.

Jetzt wissen wir aber aus anderen Ländern und aus ähnlichen Fällen, dass in Zellen der Einsatz von Tränengas, vor allem von diesem Tränengas immer wieder zu Todes­fällen geführt hat, weil eines klar ist: Tränengas ist ein chemisches Kampfmittel, ist im Kriegsfall geächtet. Auch Österreich dürfte Tränengas im Kriegsfall nicht einsetzen, aber in Strafanstalten, in geschlossenen Räumen ist Tränengas in dieser Form, in der es verwendet wurde, erlaubt.

Stellen Sie sich das einmal vor! Im Kriegsfall ist der Einsatz von Tränengas nicht er­laubt, nicht auf offenem Feld, aber in der geschlossenen kleinen Zelle darf Tränengas eingesetzt werden. Niemand, auch der Gutachter nicht, aber auch die Justizbehörde nicht, sagt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Dosen Tränengas über­haupt eingesetzt werden darf. Es darf unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden, die Sie auch in Ihrer Anfragebeantwortung beschreiben, aber in welcher Dosis, das steht nirgendwo.

 


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