Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 109

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Dass dieses in Österreich verwendete Tränengas die giftigste Form des Tränengases ist, Frau Bundesministerin, darüber sollten wir auch noch sprechen. – Jetzt kommt aber der eigentliche Punkt.

Der Gutachter stellt auch fest, Edwin Ndupu hat gar nicht auf das Tränengas und auch nicht auf den Pfefferspray richtig reagiert, das Gutachten führt aber nicht weiter aus, warum er nicht reagiert hat.

Wissen Sie, was der Grund ist? – Dieser ist auch in der Literatur zu finden, Frau Bun­desministerin: HIV-positive Menschen zeigen nicht die gleiche Symptomatik wie Men­schen, die nicht HIV-positiv sind. Den können Sie also mit Tränengas einnebeln, und er wird nicht die gleiche Symptomatik zeigen. Er ist aber vergiftet, sowohl durch den Pfefferspray – da hat er ja auch keine Symptomatik gezeigt, sondern ist dort gestanden oder hat meinetwegen um sich geschlagen – und dann auch noch durch das Tränen­gas. – Punkt eins.

Zweiter Punkt: Sie selbst, Frau Bundesministerin, stellen in Ihrer Anfragebeantwortung fest: Es wurden „keinerlei Verletzungen am Kopf, im Gesicht, im Mundbereich ... fest­gestellt“, daher „ist eine Misshandlung durch andere Personen mit Sicherheit auszu­schließen“.

Wissen Sie, was das Gutachten selbst sagt? – Blutunterlaufungen fanden sich auch im Bereich der Kopfschwarte im rechten Scheitel- und linken Hinterhauptbereich. – Das sagt jenes Gutachten, das an gleicher Stelle auch sagt, es konnten keinerlei Verlet­zungen am Kopf, im Gesicht, im Mundbereich festgestellt werden! Das steht im selben Gutachten!

Mir als Laiem fällt das auf: Der Gutachter sagt: am Kopf keine Verletzungen, und schreibt im nächsten Satz: am Kopf sehr wohl Verletzungen. – Also was ist da tatsäch­lich eine Ursache?

Der Gutachter sagt aber auch noch – und da wird es dann wirklich bunt –:

Dass vereinzelte Blutergüsse durch Schläge mit einem Schlagstock im Zuge der Aus­einandersetzung mit den Beamten und dem Niederringen des Inhaftierten entstanden sein könnten, ist naturgemäß nicht auszuschließen. – Zitatende.

Also was? – Einzelne Schläge kann es gegeben haben, aber dann sagt der Gutachter: Eine Misshandlung durch andere Personen kann somit mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Ich weiß nicht, Frau Bundesministerin, ob Sie die Bilder von diesem toten Edwin Ndupu gesehen haben: Er war über und über mit Hämatomen bedeckt! Und jetzt sagt der Gut­achter: Ja, der gute Mann, der hat diese Hämatome an den Streckseiten von Armen und Beinen.

Wenn ich mich gegen einen Schlag schütze, was tue ich dann? – Dann würde ich es wahrscheinlich so machen. (Der Redner hebt seine Arme an und hält sie schützend vor sich.) Also wo bekomme ich die Hämatome? – Da (der Redner weist auf die Außenseiten seiner Arme – Abg. Scheibner – auf den Redner weisend –: Der kennt sich ganz gut aus!), und vielleicht auch auf dem Kopf. – Also das, was das Gutachten aussagt, erklärt überhaupt nichts! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzei­chen.)

 


Jetzt will ich eines nicht machen, Frau Bundesministerin: eine Verurteilung von irgend­wem – weder des Justizministeriums noch von Strafgefangenen, noch der beteiligten Justizwachebeamten –, aber was es braucht, ist eine Öffentlichkeit für diesen Fall! Es kann nicht so sein, dass bei ...

 


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