Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 110

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Den Schlusssatz bitte, Herr Abgeordneter!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): ... – danke, Herr Präsident – einem Vorfall in einer Justizanstalt, bei dem Justizwachebeamte beteiligt sind, die Justiz, die wei­sungsgebundene Justiz, sich selbst erklärt: Niemand war schuld außer derjenige, der zu Tode gekommen ist. – Das kann es nicht sein!

Und deshalb, Frau Bundesministerin: Öffentlichkeit und ein zweites Gutachten. Das, was hier vorliegt, reicht nicht aus. Das ist ein Skandal! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte.

 


15.13.21

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, ich habe mit großem Interesse Ihre Formulierungen verfolgt, und ich kenne natürlich Ihre Positionen auch schon aus Ihren Presseaussendungen, die Sie ja seit dem Todesfall des Herrn Ndupu laufend gemacht haben. Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich die Letzte bin, die nicht für eine Öffentlichkeit sorgen will. Das werden Sie mir bestätigen können, nämlich gerade auch im Zusammenhang mit dem Todesfall des Herrn Ndupu – der mich persönlich, muss ich sagen, sehr betroffen gemacht hat, und zwar deshalb, weil die Situation, in der dieser Mensch zu Tode gekommen ist, sicherlich für alle Beteiligten eine sehr, sehr schwierige war.

Sie müssen sich vorstellen, dass dieser Häftling getobt hat und welche Ausnahme­situation das auch für die Justizwachebeamten ist. Wir haben in den Justizanstalten die Anweisung, dass in diesen Fällen – das sind Ausnahmefälle, und ich bin sehr froh dar­über, dass diese Ausnahmefälle, gerade mit tobenden Häftlingen, sehr selten stattfin­den –, was die Durchführung betrifft, also wie die Justizwachebeamten mit diesen Men­schen dann umzugehen haben, immer zuerst die gelindesten Mittel einzusetzen sind.

Es ist richtig, wie Sie sagen, dass zuerst Pfefferspray eingesetzt wurde, es ist richtig, wie Sie sagen, dass man mit einem Schutzschild und mit diesem Stock versucht hat, den Häftling zur Ruhe zu bringen; es ist aber auch richtig – und das haben Sie nicht gesagt –, dass dieser Häftling HIV-positiv war, sich selbst verletzt hatte und schon ge­blutet hat – das ist wichtig, gerade im Zusammenhang mit HIV-positiv. Und was auch wichtig ist, zu sagen, ist, dass er selbst mit einem Brotmesser andere attackiert hat. – Man muss das in der Gesamtsituation sehen! (Abg. Scheibner – in Richtung des Abg. Öllinger –: ...! Die Beantwortung ist völlig korrekt!)

Das ist also wirklich in der Gesamtsituation zu sehen, und Sie müssen sich einmal vor­stellen: Es waren bis zu 15 Justizwachebeamte eingesetzt, um diesen Menschen, der sicherlich eine immense Kraft hatte, zur Ruhe zu bringen.

Ich bin voll und ganz bei Ihnen, dass wir hier Aufklärung fordern müssen und dass dieser Fall aufgeklärt gehört. Aus diesem Grund hat ja sofort – wie Sie auch wissen, Herr Abgeordneter – die Justizanstalt Stein eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Wien – beziehungsweise bei der Staatsanwaltschaft in Krems, in diesem Fall – ein­geleitet, und es wurde noch am selben Tag vom zuständigen Untersuchungsgericht verfügt, dass noch am selben Tag die Obduktion zu erfolgen hat. – Das ist ein ganz wichtiger Schritt, den aber die unabhängige Justiz gesetzt hat.

Wie Sie auch richtig ausgeführt haben, ist es so, dass der Gutachter zu diesen Ergeb­nissen kommt: Er kommt zu dem Ergebnis – ich kenne das Gutachten natürlich nicht im Detail; wie Sie sich sicher vorstellen können, habe ich mir den Akt nicht im Detail,


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