vor allem auch das Gutachten nicht im Detail durchgelesen; mich hat die Zusammenfassung interessiert, und die Zusammenfassung war, wie Sie auch ausgeführt haben –, dass eben kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Einschreiten der Justizwachebeamten und dem Todesfall des Herrn Ndupu, der leider zu Tode gekommen ist, herstellbar war. – Für uns, vor allem auch für die Staatsanwaltschaft war dieses Gutachten in sich schlüssig und nachvollziehbar.
Das muss ich auch noch sagen, denn ich glaube, auch das ist in diesem Kreise nicht bekannt: dass diese Anzeige nicht die einzige war. Auch die nigerianische Botschaft und die IAEA haben eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gemacht, haben Zeugeneinvernahmen beantragt, die auch durchgeführt wurden. – Die Staatsanwaltschaft hat gemeinsam mit dem Untersuchungsgericht umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, und das Ergebnis dieser Ermittlungen war genau jenes, das Sie genannt haben.
Ich möchte noch zum Einsatz von Tränengas
etwas sagen – weil Sie den Einsatz von Tränengas in Justizanstalten
angesprochen haben, vor allem auch in diesem speziellen Fall –: Ganz
generell – diese Frage habe ich aber schon schriftlich in meiner Anfragebeantwortung
beantwortet – wird Tränengas in Justizanstalten noch eingesetzt. Es ist aber
in diesem speziellen Fall so gewesen, dass der Häftling Ndupu, als er gemerkt
hat, dass Tränengas eingesetzt wird, mit seiner Schulter und mit dem Nacken das
Fenster geöffnet hat. (Abg. Öllinger: Muss er ja!)
Ja, es passt ja. Er hat also das Fenster geöffnet und war dann mit dem Kopf aus dem Fenster draußen – laut meinen Aufzeichnungen, wie der Ablauf war. Das heißt, es war dort ein geöffnetes Fenster, und es war in dem Sinn auch kein geschlossener Raum mehr.
Ganz generell ist es für mich ganz
wichtig, ... (Zwischenruf des Abg.
Dr. Pilz.) – Herr Abgeordneter,
bitte darf ich ausreden? (Abg. Dr. Pilz: Muss da jetzt jeder
gefesselt ...? Wie stellen Sie sich das vor?) – Nein! Nein, bitte
lassen Sie mich ausreden. (Abg. Scheibner –
in Richtung des Abg. Dr. Pilz –: Der geht auf die Leute los, und ihr
macht da eure Geschichten!)
Es ist so: Ganz generell ist es mir wichtig, dass wir auch für die Sicherheit der Justizwachebeamten in den Justizanstalten Sorge tragen. Zur Sicherheit der Justizwachebeamten gehört auch dazu, dass sie ein Instrumentarium – sprich: spezielle Ausrüstungen, Waffen, wie immer man das sagen will – sowohl zu ihrer eigenen Verteidigung als auch zum Schutze der Insassen, aber auch der anderen Insassen verwenden dürfen. Ein Teil meines Masterplanes des Strafvollzuges, der ja in Ausarbeitung befindlich ist beziehungsweise in groben Zügen schon fertig ist, ist selbstverständlich auch dieser Bereich der Sicherheit im Strafvollzug und des Einsatzes von Geräten im Strafvollzug. Ich bin gerne bereit, auch den Bereich des Einsatzes von Tränengas einer Evaluierung zu unterziehen – ich sträube mich da überhaupt nicht, ich habe überhaupt kein Problem damit.
Mir geht es darum, dass die Sicherheit
auch in den Justizanstalten gewährleistet ist: die Sicherheit der Häftlinge
einerseits, aber auch, bitte – und auch das ist meine Aufgabe, und das ist
meine primäre Aufgabe –, die Sicherheit der Justizwachebeamten zum Schutze
vor derartigen Ausschreitungen, wenn es tatsächlich einmal zum Randalieren
eines Insassen kommt. – Das sehe ich als meine Aufgabe an, und diese Aufgabe
will ich wahrnehmen, und diese Aufgabe werde ich wahrnehmen. – Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß Geschäftsordnung 5 Minuten.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.