Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 111

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vor allem auch das Gutachten nicht im Detail durchgelesen; mich hat die Zusammen­fassung interessiert, und die Zusammenfassung war, wie Sie auch ausgeführt haben –, dass eben kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Einschreiten der Justiz­wachebeamten und dem Todesfall des Herrn Ndupu, der leider zu Tode gekommen ist, herstellbar war. – Für uns, vor allem auch für die Staatsanwaltschaft war dieses Gut­achten in sich schlüssig und nachvollziehbar.

Das muss ich auch noch sagen, denn ich glaube, auch das ist in diesem Kreise nicht bekannt: dass diese Anzeige nicht die einzige war. Auch die nigerianische Botschaft und die IAEA haben eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gemacht, haben Zeugen­einvernahmen beantragt, die auch durchgeführt wurden. – Die Staatsanwaltschaft hat gemeinsam mit dem Untersuchungsgericht umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, und das Ergebnis dieser Ermittlungen war genau jenes, das Sie genannt haben.

Ich möchte noch zum Einsatz von Tränengas etwas sagen – weil Sie den Einsatz von Tränengas in Justizanstalten angesprochen haben, vor allem auch in diesem spezi­ellen Fall –: Ganz generell – diese Frage habe ich aber schon schriftlich in meiner Anfragebeantwortung beantwortet – wird Tränengas in Justizanstalten noch eingesetzt. Es ist aber in diesem speziellen Fall so gewesen, dass der Häftling Ndupu, als er gemerkt hat, dass Tränengas eingesetzt wird, mit seiner Schulter und mit dem Nacken das Fenster geöffnet hat. (Abg. Öllinger: Muss er ja!)

Ja, es passt ja. Er hat also das Fenster geöffnet und war dann mit dem Kopf aus dem Fenster draußen – laut meinen Aufzeichnungen, wie der Ablauf war. Das heißt, es war dort ein geöffnetes Fenster, und es war in dem Sinn auch kein geschlossener Raum mehr.

Ganz generell ist es für mich ganz wichtig, ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.) – Herr Abgeordneter, bitte darf ich ausreden? (Abg. Dr. Pilz: Muss da jetzt jeder gefesselt ...? Wie stellen Sie sich das vor?) – Nein! Nein, bitte lassen Sie mich ausreden. (Abg. Scheibner – in Richtung des Abg. Dr. Pilz –: Der geht auf die Leute los, und ihr macht da eure Geschichten!)

Es ist so: Ganz generell ist es mir wichtig, dass wir auch für die Sicherheit der Justiz­wachebeamten in den Justizanstalten Sorge tragen. Zur Sicherheit der Justizwache­beamten gehört auch dazu, dass sie ein Instrumentarium – sprich: spezielle Ausrüstun­gen, Waffen, wie immer man das sagen will – sowohl zu ihrer eigenen Verteidigung als auch zum Schutze der Insassen, aber auch der anderen Insassen verwenden dürfen. Ein Teil meines Masterplanes des Strafvollzuges, der ja in Ausarbeitung befindlich ist beziehungsweise in groben Zügen schon fertig ist, ist selbstverständlich auch dieser Bereich der Sicherheit im Strafvollzug und des Einsatzes von Geräten im Strafvollzug. Ich bin gerne bereit, auch den Bereich des Einsatzes von Tränengas einer Evaluierung zu unterziehen – ich sträube mich da überhaupt nicht, ich habe überhaupt kein Problem damit.

Mir geht es darum, dass die Sicherheit auch in den Justizanstalten gewährleistet ist: die Sicherheit der Häftlinge einerseits, aber auch, bitte – und auch das ist meine Aufgabe, und das ist meine primäre Aufgabe –, die Sicherheit der Justizwachebeamten zum Schutze vor derartigen Ausschreitungen, wenn es tatsächlich einmal zum Randa­lieren eines Insassen kommt. – Das sehe ich als meine Aufgabe an, und diese Auf­gabe will ich wahrnehmen, und diese Aufgabe werde ich wahrnehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemelde­ten Abgeordneten beträgt gemäß Geschäftsordnung 5 Minuten.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


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