Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 112

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15.19.42

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Es ist ein sehr, sehr bedauerlicher Vorfall, der sich da ereignet hat, und ich bin der Frau Ministerin dankbar, dass sie hier in ihrer Beantwortung eigentlich sehr konkret Auskunft gegeben hat.

Ich bin auch der Auffassung, dass man so etwas hier im Parlament diskutieren muss, dass der Einsatz von Waffen – und Tränengas ist in diesem Fall als Waffe eingesetzt worden – auch hier diskutiert werden muss. Nur, Herr Kollege Öllinger: Ich glaube, dass Sie ein paar unzulässige suggestive Verbindungen hergestellt haben, die aus diesem Fall so nicht ablesbar sind.

Sie haben irgendwie den Eindruck erweckt, als wäre das Tränengas im Haftraum ein­gesetzt worden, der Häftling dann dort drinnen belassen worden wäre, bis er ver­storben war, und zu einem späteren Zeitpunkt sei die Obduktion dort nicht durchgeführt worden, weil sich der Gerichtsmediziner nicht hineingetraut hat. – So war Ihre Darstel­lung von diesem Rednerpult aus. (Abg. Sburny: Haben Sie nicht zugehört?)

Es geht aus der Anfragebeantwortung ganz genau hervor, dass der Insasse nach dem Einsatz des Tränengases in eine andere Zelle gebracht wurde, in die Absonderungs­zelle, dass sich dort kein Tränengas mehr befand und dass der Insasse nach seinem sehr bedauerlichen Tod in die Pathologie des Krankenhauses Krems gebracht und dort obduziert wurde. (Abg. Dr. Grünewald: Das macht man nicht im Gefängnis!) Aus meiner Sicht stellt sich also die Frage: Warum hätte sich der Gerichtsmediziner in die Haftzelle mit dem Tränengas begeben sollen? – Sie haben hier ja massiv kritisiert, dass das nicht der Fall war. (Abg. Öllinger: Sie kennen ja nicht einmal das Gutachten! Da steht das drinnen!)

Das Zweite ist: Sie haben einen unmittelbaren Zusammenhang hergestellt: Todesur­sache Tränengas. Das ist aber eindeutig aus dem Gutachten nicht herauslesbar, sondern ... (Abg. Öllinger: Das Gutachten ist ja das Problem!)

Okay, ich bin kein Mediziner, und darum steht mir ... (Abg. Mag. Molterer: Aber der Öllinger! Der Öllinger!) – Kollege Öllinger ist vielleicht hier gescheiter, aber ich bin kein Mediziner, ich kann das nicht beurteilen. Wenn das Gutachten besagt, dass in der Lungenluft keine nachweisbaren Spuren von Tränengas gefunden wurden, dass es auszuschließen ist, dass Tränengas die Todesursache ist, und dass es kein todesur­sächliches Verhalten der intervenierenden Bediensteten gab, dann muss ich als Abge­ordnete dieses gerichtsmedizinische Gutachten so zur Kenntnis nehmen. (Abg. Öllin­ger: Lesen!) Es liegt mir kein gegenteiliges Gutachten vor. Wenn ein gegenteiliges Gutachten vorläge und es zwei verschiedene Positionen gäbe, kann man darüber dis­kutieren, Herr Kollege Öllinger. Aber nur alles, weil es nicht in Ihre Argumentationskette passt, gleich einmal schlecht zu machen, das halte ich für nicht legitim. (Abg. Mag. Kogler: Hören Sie doch auf! Der hat das ja ganz anders angelegt!)

Ich halte es auch für irgendwie ein bisschen schräg, wenn man solch einen bedauer­lichen Vorfall als Anlass nimmt, hier Skandale zu konstruieren, die sich aus den Unter­suchungen nicht ergeben haben. (Abg. Sburny: ...! Da war die Antwort der Ministerin wirklich korrekt gegenüber der Rede, die Sie da machen!)

Das Zweite: Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe es als bedauerlich empfunden, dass hier nicht von der Sicherheit der Justizwachebeamten gesprochen wurde. Es sind immerhin elf Personen verletzt worden, der randalierende Insasse (Abg. Neudeck: Deshalb darf ja der Pendl auch nicht reden!) war HIV-positiv, hatte ein Messer, mit dem er sich selbst verletzt hatte, also eine Ansteckungsgefahr war gegeben. Da muss ich ganz ehrlich sagen, es gilt selbstverständlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der


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