Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Es ist ein sehr, sehr bedauerlicher Vorfall, der sich da ereignet hat, und ich bin der Frau Ministerin dankbar, dass sie hier in ihrer Beantwortung eigentlich sehr konkret Auskunft gegeben hat.
Ich bin auch der Auffassung, dass man so etwas hier im Parlament diskutieren muss, dass der Einsatz von Waffen – und Tränengas ist in diesem Fall als Waffe eingesetzt worden – auch hier diskutiert werden muss. Nur, Herr Kollege Öllinger: Ich glaube, dass Sie ein paar unzulässige suggestive Verbindungen hergestellt haben, die aus diesem Fall so nicht ablesbar sind.
Sie haben irgendwie den Eindruck erweckt,
als wäre das Tränengas im Haftraum eingesetzt worden, der Häftling dann dort
drinnen belassen worden wäre, bis er verstorben war, und zu einem späteren
Zeitpunkt sei die Obduktion dort nicht durchgeführt worden, weil sich der
Gerichtsmediziner nicht hineingetraut hat. – So war Ihre Darstellung von
diesem Rednerpult aus. (Abg. Sburny: Haben Sie nicht zugehört?)
Es geht aus der Anfragebeantwortung ganz
genau hervor, dass der Insasse nach dem Einsatz des Tränengases in eine andere
Zelle gebracht wurde, in die Absonderungszelle, dass sich dort kein Tränengas
mehr befand und dass der Insasse nach seinem sehr bedauerlichen Tod in die
Pathologie des Krankenhauses Krems gebracht und dort obduziert wurde. (Abg. Dr. Grünewald: Das macht man nicht im Gefängnis!) Aus meiner Sicht stellt sich also die Frage: Warum hätte sich der
Gerichtsmediziner in die Haftzelle mit dem Tränengas begeben sollen? – Sie
haben hier ja massiv kritisiert, dass das nicht der Fall war. (Abg. Öllinger:
Sie kennen ja nicht einmal das Gutachten! Da steht das drinnen!)
Das Zweite ist: Sie haben einen
unmittelbaren Zusammenhang hergestellt: Todesursache Tränengas. Das ist aber
eindeutig aus dem Gutachten nicht herauslesbar, sondern ...
(Abg. Öllinger: Das Gutachten ist ja das Problem!)
Okay, ich bin kein Mediziner, und darum
steht mir ... (Abg. Mag. Molterer: Aber der Öllinger! Der
Öllinger!) – Kollege Öllinger ist vielleicht hier gescheiter, aber ich
bin kein Mediziner, ich kann das nicht beurteilen. Wenn das Gutachten besagt,
dass in der Lungenluft keine nachweisbaren Spuren von Tränengas gefunden
wurden, dass es auszuschließen ist, dass Tränengas die Todesursache ist, und
dass es kein todesursächliches Verhalten der intervenierenden Bediensteten
gab, dann muss ich als Abgeordnete dieses gerichtsmedizinische Gutachten so
zur Kenntnis nehmen. (Abg. Öllinger: Lesen!) Es liegt mir
kein gegenteiliges Gutachten vor. Wenn ein gegenteiliges Gutachten vorläge und
es zwei verschiedene Positionen gäbe, kann man darüber diskutieren, Herr
Kollege Öllinger. Aber nur alles, weil es nicht in Ihre Argumentationskette
passt, gleich einmal schlecht zu machen, das halte ich für nicht legitim. (Abg. Mag. Kogler: Hören Sie doch auf! Der hat das ja ganz anders angelegt!)
Ich halte es auch für irgendwie ein
bisschen schräg, wenn man solch einen bedauerlichen Vorfall als Anlass nimmt,
hier Skandale zu konstruieren, die sich aus den Untersuchungen nicht ergeben
haben. (Abg. Sburny: ...! Da war die Antwort der Ministerin wirklich korrekt
gegenüber der Rede, die Sie da machen!)
Das Zweite: Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe es als bedauerlich empfunden, dass hier nicht von der Sicherheit der Justizwachebeamten gesprochen wurde. Es sind immerhin elf Personen verletzt worden, der randalierende Insasse (Abg. Neudeck: Deshalb darf ja der Pendl auch nicht reden!) war HIV-positiv, hatte ein Messer, mit dem er sich selbst verletzt hatte, also eine Ansteckungsgefahr war gegeben. Da muss ich ganz ehrlich sagen, es gilt selbstverständlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der