Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 107

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über Punkt 5 der Tagesordnung.

15.00.30Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2327/AB

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Justiz, 2327/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Öllinger als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. (Abg. Öllinger: Zur Geschäftsordnung!) – Bitte.

 


15.01.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte die Anwesenheit der Frau Bundesministerin abwarten.

15.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Frau Bundesministerin ist auf dem Weg, höre ich. Stimmt das? Ich unterbreche kurz die Sitzung, um mich zu informieren. (Die Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.) Herr Abgeordneter, hier ist sie schon. – Bitte.

15.02.12

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. August 2004 um zirka 11.15 Uhr kommt in der Justizanstalt Stein der Häftling Edwin Ndupu zu Tode.

Wie der Begriff „Schubhäftling“ in meine Anfrage gekommen ist, weiß ich nicht. Klar ist, es handelt sich selbstverständlich um keinen Schubhäftling, der würde dann auch nicht in Stein einsitzen müssen, sondern woanders.

Das ist eines der wenigen Fakten, die wir wissen: Edwin Ndupu ist offensichtlich wegen eines Drogendeliktes verurteilt worden, war in Stein inhaftiert, kam aus Nigeria und war HIV-positiv. Wenn Sie diese wenigen Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein bisschen kombinieren, dann reichen sie wahrscheinlich, um irgendetwas über die Biografie dieses nicht alten, sondern eher jungen Menschen auszusagen. Oder es ist Spekulation, wie so vieles rund um Edwin Ndupu.

Edwin Ndupu kommt zu Tode. Er hat keine Angehörigen in Österreich, es gibt nieman­den, der sich um seine Interessen kümmert. Edwin Ndupu wird daher auch anonym in einem Armengrab, wie es so schön heißt, auf einem Friedhof in Krems begraben.

Was ist passiert? Wie ist es zu dem Tod gekommen? – Am selben Tag, also am 19. August, zwischen 9 und 10 Uhr, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gefangenen nach dem Umgang wieder in die Zellen zurückgebracht worden sind, hatte Edwin Ndupu – offensichtlich auch nach der Darstellung des Justizministeriums – einen Raufhandel mit einem zweiten Strafgefangenen. Im Zuge dieses Raufhandels mit dem zweiten Straf­gefangenen, bei dem Edwin Ndupu ein Brotmesser in der Hand hatte, sind Justiz­wachebeamte gekommen und haben versucht, den Raufhandel zu beenden. Dabei ist


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