Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 124

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fortgeführt werden kann, obwohl ein Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz vorliegt. Es hat drei Gutachten gegeben; eines in Auftrag gegeben von der Stadt Klagenfurt, Kanzlei Quendler, eines in Auftrag gegeben vom Land, Kanzlei Sundström, eines in Auftrag gegeben vom Bund, Kanzlei Wolf Theiss. Es wurde in allen drei Gutachten festgestellt (Abg. Gaál: Nicht im Sinne der FPÖ!) – ich rede nur über Fakten, Herr Kollege Gaál –, es wurde in allen drei Gutachten festgestellt, dass es einen Verstoß ausmacht, wenn man über die Preise Bescheid weiß, bevor es zur technisch-architek­tonischen Beurteilung der Projekte kommt.

In einem Gutachten waren alle Bieter aufgeführt, mitsamt den Preisen, und das ist das Gutachten, das von der Stadt Klagenfurt über die Kanzlei Quendler in Auftrag gegeben wurde. Teile dieses Gutachtens sind dann in der „Kärntner Woche“ erschienen. Von wem der „Kärntner Woche“ übergeben, das weiß momentan niemand. (Abg. Dr. Jaro­lim: Das soll ja untersucht werden!) Aber auf Grund dieser Gutachten und nach Befragen der Experten Aicher und Holaubek haben sich die Verantwortlichen, und hier in erster Linie der Landeshauptmann von Kärnten und der Bürgermeister der Stadt Klagenfurt, dazu entschlossen, die Vergabe fortzuführen – mit einer Auflage: dass der Vorsitzende der Vergabekommission in Hinkunft kein Stimmrecht auszuüben hat und keines mehr ausüben darf.

Eine Zwischenreihung, muss dazugesagt werden, heißt natürlich überhaupt nichts, was die Vergabe im Endeffekt betrifft (Abg. Dr. Jarolim: Alles Holler!), weil das Vergabe­gesetz ... – Sie haben überhaupt keine Ahnung, Kollege! Ich möchte Ihnen hier einmal klar sagen, was die Vergabeordnung in Österreich vorsieht. Lassen Sie sich das einmal von mir sagen, bevor Sie so ohne Kenntnis zwischenrufen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Bevor Sie das noch einmal machen, machen Sie sich kundig! Vielleicht sind Sie in der Lage, dem Plenum zu sagen, was „LBO“ bedeutet, Herr Kollege, denn es geht einzig und allein um das last best offer. Dieses last best offer wurde in der letzten Woche von allen abgegeben, und darüber wird die Vergabekommission jetzt befinden. Eine Zwi­schenreihung bedeutet nichts anderes als die Möglichkeit für die einzelnen Projekt­werber, in weiteren Bietergesprächen nachzubessern, sowohl im architektonischen Be­reich als auch im technischen Bereich, als auch was den Preis betrifft. Das bedeutet, mit der Veröffentlichung ist in Wirklichkeit nicht so Großartiges passiert, wie man an und für sich in der Öffentlichkeit Glauben machen wollte.

Tatsache ist aber, dass der Vorsitzende der Vergabekommission, der offensichtlich, aus welchen Interessen auch immer, den Kollegen Pilz getroffen hat, Informationen aus dritter und vierter Hand weitergegeben hat, um aus wenig sehr viel zu machen und wirklich die Vergabe zu gefährden. Das kreide ich dem Vorsitzenden der Vergabekom­mission an, und das kreide ich dem Peter Pilz an: dass sie aus einem Nichts ein Theater machen, das die Vergabe tatsächlich gefährdet und unter Umständen dazu führt, dass die Europameisterschaft gefährdet ist. Das wollen wir alle nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dass sich aber Peter Pilz noch dazu nicht auskennt, hat er in der Öffentlichkeit insofern klar und deutlich gemacht, als er gesagt hat, der Herr Landeshauptmann lege es auf eine freihändige Vergabe an. – Herr Kollege Pilz! Der Landeshauptmann hat nichts zu vergeben! (Abg. Gaál: Herr Staatssekretär, setzen Sie sich nieder!) Der Landeshaupt­mann ist wie auch der Bund Vertreter des Fördergebers. Wie ich Vertreter des För­dergebers Bund bin, ist er Vertreter des Fördergebers Land. Wenn jemand freihändig vergeben darf, dann ist das der Bauherr, und das ist der Bürgermeister der Stadt Klagenfurt.

 


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